Pflegebedürftige dürfen angesichts des massiven Anstiegs bei den Heimkosten nicht allein gelassen werden. Der Freistaat, der sich bislang einfach davonstiehlt, muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden und die Betroffenen finanziell entlasten, fordert die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Ruth Waldmann per Dringlichkeitsantrag. Aktuell müssen Heimbewohner im ersten Jahr durchschnittlich 3.196 Euro pro Monat als Eigenanteil für ihren Pflegeplatz aufbringen. Das sind gut 1000 Euro mehr als noch 2022 – und viel zu viel für Menschen mit normalen Einkommen.
Die SPD fordert, dass der Freistaat komplett die durchschnittlichen Investitionskosten von Pflegeheimen sowie die Ausbildungskosten der Pflegekräfte übernimmt. Diese Beiträge müssen derzeit noch voll über die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aufgebracht werden. Eine Übernahme durch den Freistaat würde die Betroffenen sofort um mehr als 550 Euro im Monat entlasten. Der Dringlichkeitsantrag wird am heutigen Mittwoch im Haushaltsausschuss behandelt.
„Wenn immer mehr Menschen durch Pflegebedürftigkeit an ihre finanziellen Grenzen kommen, wenn für Pflege weder Rente noch Erspartes ausreichen und immer häufiger Angehörige und Sozialhilfe einspringen müssen, darf der Freistaat sich nicht länger einen schlanken Fuß machen“, erklärt Ruth Waldmann. „Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und geht uns alle etwas an.“
Zu den Investitionskosten zählen unter anderem alle Ausgaben der Heimbetreiber für Gebäude, Innenausstattung oder Fahrzeuge – sie machen einen erheblichen Teil des Eigenanteils an den Pflegekosten aus. Durchschnittlich liegen sie bei 433 Euro im Monat. Zusätzlich kommen Pflegebedürftige mit monatlich 119 Euro für die Ausbildung von Pflegekräften auf. „Dass hochbetagte Menschen die Infrastruktur der Pflege und die Ausbildung finanzieren müssen, ist sozialpolitisch nicht vertretbar und bedeutet ein echtes Armutsrisiko“, so Waldmann. „In einem reichen Land wie Bayern hat dies der Staat zu übernehmen, nicht die Betroffenen.“ Dies entspricht auch den Vorgaben des Sozialgesetzbuches, das insbesondere die Förderung von Investitionen zur Länderaufgabe erklärt.