Beim Ganztag die Kinder mit Behinderung nicht vergessen!

24. März 2026

Ganztag für alle – und zwar wirklich für alle. Kinder mit Behinderung müssen bei der Planung neuer Betreuungsangebote von vornherein mitberücksicht werden. Das fordert die Landtags-SPD per Änderungsantrag im Plenum an diesem Dienstag (24.3.). Wenn im Sommer der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt wird, müssen die Angebote für alle passen.

„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist für alle Kinder gemacht – auch für Kinder mit Behinderung“, betont die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Simone Strohmayr. „Ihre Bildung und Betreuung muss von Anfang an mitgedacht und mit geplant werden – mit barrierefreien Räumen und gut qualifiziertem Personal! Das ist uns als SPD ein Herzensanliegen und deswegen wollen wir das im Gesetz festgeschrieben haben.“

Die Zusatzkosten für die inklusiven Angebote sollen vom Freistaat übernommen werden. Die Kommunen können dies nicht schultern. Für die sozialpolitische Sprecherin Doris Rauscher ist es wichtig, „dass die individuellen Bedürfnisse der Kinder erfüllt werden können – in der Schule ebenso wie bei der Mittagsbetreuung.“

Link zum SPD-Antrag

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