Mehr als 50 Frauen pro Tag wurden im Jahr 2023 Opfer von häuslicher Gewalt. Diese Zahlen zeigen klar: Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen. Die Landtags-SPD fordert deshalb eine zügige Umsetzung des Bundes-Gewalthilfegesetzes auch in Bayern – und zwar komplett und nicht so halbherzig, wie im aktuellen Entwurf leider der Fall. „Der Bund hat die Weichen gestellt, jetzt ist Bayern am Zug. Wir brauchen mehr Prävention, Beratung und vor allem mehr Schutzeinrichtungen“, betont die frauenpolitische Sprecherin Dr. Simone Strohmayr. Zudem fordert sie eine gesetzliche Festschreibung von Täterarbeit. „Gewaltschutz beginnt bei der Prävention.“
Zwar schafft der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für einen besseren Schutz von Frauen in Bayern. Aus Sicht von Dr. Simone Strohmayr bleibt er jedoch an vielen Stellen zu vage. „Es ist gut, dass Bayern jetzt endlich einen eigenen Gesetzentwurf vorlegt und die erforderlichen 67 Millionen Euro für das Jahr 2027 in Aussicht stellt. Aber wir müssen noch mehr konkret regeln. Wie funktionieren Förderverfahren, welche Anforderungen werden an Einrichtungen gestellt und wie garantieren wir die langfristige Finanzierung?“, so Strohmayr. Zudem ist unklar, ob die vorgesehenen Gelder überhaupt reichen, um das Hilfesystem ausreichend auszubauen. „Vielen Einrichtungen fehlt weiterhin Planungssicherheit“, bemängelt sie.
Strohmayr fordert zudem, die Arbeit mit Tätern gesetzlich festzuschreiben. Aus ihrer Sicht braucht es eine verbindliche Betreuung und Beratung der Menschen, die Frauen gegenüber gewalttätig wurden. Bislang geschieht das lediglich auf freiwilliger Basis und nur, wenn dafür genügend Geld zur Verfügung steht. Um dem gesetzlichen Anspruch auf einen besseren Schutz überhaupt gerecht werden zu können, braucht es mehr Schutzplätze und Beratung vor Ort. Viele Frauenhäuser sind überlastet, vielerorts fehlt Personal. „Frauenhausplätze müssen dort sein, wo die Frauen leben und arbeiten und wo ihre Kinder zur Schule gehen. Ein Platz, der nicht in der Nähe des sozialen Umfelds ist, bietet keinen echten Gewaltschutz.“
Das Gewalthilfegesetz des Bundes ist am 28. Februar 2025 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Länder, das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen bis zum Jahr 2032 so auszubauen, dass ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erfüllt werden kann. Einrichtungen wie Frauenhäuser, Fachberatungsstellen erhalten künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Finanzierung. Bereits ab dem 1. Januar 2027 müssen die Länder die Finanzierung des Frauenhilfesystems sicherstellen.