Rund 220.000 Sozialwohnungen fehlen im Freistaat – doch anstatt neue Wohnungen zu bauen, will die Staatsregierung künftig die Bindungsdauer für geförderte Wohnungen auf 35 Jahre begrenzen. Statt mehr werden es damit noch weniger. Die Landtags-SPD fordert, weiterhin Bindungen von 40 bis 55 Jahren zu ermöglichen. Noch im Januar hatte Minister Bernreiter dies zugesagt. Die wohnungspolitische Sprecherin der Landtags-SPD Sabine Gross hat für den plötzlichen Kurswechsel kein Verständnis: „Diese Kürzung geht zulasten zahlreicher Mieterinnen und Mieter, von denen sich viele ihre Wohnungen kaum mehr leisten können. Das ist völlig der falsche Weg.“
In ihrem Antrag fordert die Landtags-SPD, die Belegungsbindung nicht pauschal auf 35 Jahre zu begrenzen. Stattdessen soll der Freistaat auch künftig längere Bindungen von 40 bis 55 Jahren ermöglichen. „Wir brauchen jetzt mehr und nicht weniger dauerhaft gebundenen Wohnraum. Hohe Mieten und der Mangel an bezahlbaren Wohnungen bringen immer mehr Menschen an ihre finanziellen Grenzen. Wenn der Freistaat die Bindungsdauer verkürzt, verschärft er die Wohnungsnot zusätzlich. Das trifft nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Kommunen und Unternehmen, die auf bezahlbaren Wohnraum für ihre Beschäftigten angewiesen sind“, erklärt Sabine Gross. Über den Antrag wird heute im Bauausschuss beraten.
Laut Pestel-Institut wurden 2025 in Bayern 18.753 Wohnungen weniger gebaut als 2023, gleichzeitig fehlen rund 220.000 Wohnungen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbunds müssen inzwischen 11,2 Prozent der Mieterinnen und Mieter 40 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufbringen.
Besonders problematisch findet Gross den Kurswechsel vor dem Hintergrund, dass die Staatsregierung lange Bindungsdauern bisher für sinnvoll hielt. Noch im Januar 2026 hatte Bauminister Bernreiter angekündigt, mit den neuen Förderbedingungen eine Bindungsdauer von 40 bis 55 Jahren zu ermöglichen. Auch Kommunen haben ihre Planungen darauf ausgerichtet. Eine pauschale Begrenzung auf 35 Jahre könnte Projekte ins Wanken bringen. Zudem ist die längere Bindungsdauer für die Finanzierung sozialer Wohnungsbauprojekte ganz entscheidend. Sie schafft die Grundlage für dauerhaft günstige Mieten und eine langfristig planbare Tilgung der notwendigen Kredite.
„Der Freistaat darf den Kommunen nicht erst lange Bindungen in Aussicht stellen und ihnen dann die Grundlage für ihre Projekte entziehen. Gerade angesichts der Wohnungsnot braucht es verlässliche Förderbedingungen und Flexibilität statt einer starren 35-Jahres-Grenze“, betont Gross.