SPD: AfD-Verbotsverfahren jetzt prüfen – Bayern muss handeln

14. Oktober 2026

Nach dem starken Abschneiden der AfD bei den Landtagsahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern und der Wahl eines AfD-Politikers zum Landtagspräsidenten vergangene Woche ist es wichtiger denn je, ein AfD-Verbotsverfahren unverzüglich und unabhängig zu prüfen. Die Landtags-SPD erneuert ihre Forderung, die Staatsregierung solle sich dafür einsetzen, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch 2026 ihre Arbeit aufnimmt. Sie soll Beweise für verfassungsfeindliche Bestrebungen zusammentragen und rechtlich bewerten.

„Bayern muss die Prüfung eines AfD-Verbots jetzt auf den Weg bringen, statt weiter abzuwarten. Wir brauchen eine unabhängige, rechtsstaatliche Bewertung der Beweise. Wenn klar ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, muss Bayern im Bundesrat für ein Verbotsverfahren eintreten“, fordert der SPD-Fraktionsvorsitzende Holger Grießhammer.

Seit 2022 darf der Bayerische Verfassungsschutz die AfD wegen des Verdachts auf verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachten. Im Juni 2026 bestätigte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit der Beobachtung. Die SPD fordert daher, die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden zusammenzuführen und dafür Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler einzubeziehen. Unabhängig von einem möglichen Verbotsverfahren muss die Staatsregierung nach Ansicht der SPD die staatlichen Institutionen besser gegen parteipolitische Einflussnahme schützen. Grießhammer fordert deshalb von der Staatsregierung ein entsprechendes Konzept. Dieses soll dem Landtag innerhalb der nächsten sechs Monate vorgelegt werden.

Nach Auffassung von Anna Rasehorn, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Sprecherin für den Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus, soll auch der Bayerische Landtag seine Widerstandsfähigkeit überprüfen. Die SPD fordert hierzu einen Austausch zwischen Landtag und Staatsregierung, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments, den Schutz der Beschäftigten und die Sicherheit digitaler und organisatorischer Abläufe zu stärken. Zudem sollen öffentliche Gelder nicht für Arbeits-, Dienst- oder Werkverträge mit verfassungsfeindlichen Mitarbeitenden von Abgeordneten erstattet werden. Bereits gezahlte Erstattungen sollen zurückgefordert werden können. „Gerade aus unserer Geschichte heraus sind wir als SPD dazu angehalten, jedes Mittel unserer Verfassung gegen Feinde der Demokratie anzuwenden. Selbst wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts anders ausfällt, auch dann haben wir gewonnen, denn es zwingt die AfD dazu, sich während des Verfahrens tiefgreifend zu verändern und sich von verfassungsfeindlichem Verhalten zu distanzieren“, sagt Rasehorn.

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