Keine Uniformkameras für Polizisten!

09. Januar 2014

Datenschutzsprecher Ritter: Einsatz von Überwachungsmaßnahmen ist zu Recht an enge rechtliche Vorgaben gebunden

Der datenschutzpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Florian Ritter lehnt eine Überwachung durch polizeiliche Uniformkameras ab. "Der Vorschlag des Landespolizeipräsidenten einer Gesetzesänderung hin zum Einsatz dieser Kameras ist mehr als fragwürdig", so Ritter. "Der Einsatz solcher Überwachungsmaßnahmen ist zu Recht an sehr enge rechtliche Vorgaben gebunden. Im polizeilichen Alltag – bei der Durchführung normaler polizeilicher Schutz- und Kontrolltätigkeiten im Kontakt mit den Bürgern – ist der Einsatz solcher Kameras schlicht verfassungswidrig. Es mutet schon seltsam an, wenn der Landespolizeipräsident pauschal und ohne Definition des rechtlichen Rahmens ein solches Gesetz fordert – noch dazu, bevor der beabsichtigte Pilotversuch überhaupt begonnen hat!"

Solche Aufnahmen seien lediglich in besonderen Gefährdungssituationen möglich, so Ritter. Der SPD-Datenschutzexperte zeigt sich erstaunt darüber, dass die Uniformkamera gerade von jenen gefordert wird, die seit Jahren die Kennzeichnung von Polizeibeamten in Verbänden verhindern. Diese Verhinderungspolitik hatte zur Folge, dass schon mehrere gerichtlich festgestellte Fehlverhalten nicht geahndet werden konnten, weil sich die Beamten nicht ermitteln ließen. Ritter: "Die Befürworter argumentieren ja, dass mit den Kameras auch polizeiliches Fehlverhalten besser aufgeklärt werden kann. Das würde aber voraussetzen, dass ein Beamter, der unrechtmässig handelt, vorher die Kamera anschaltet. Das ist mehr als unwahrscheinlich!"

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