Kritik & Anregungen erwünscht: Interpellation 'Bayern Barrierefrei 2025'

15. Januar 2014

Der Arbeitskreis der BayernSPD-Landtagsfraktion "Politik für Menschen mit Behinderung" stellt den Entwurf seiner Großen Anfrage an die Bayerische Staatsregierung zur Diskussion.

In seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 hatte Ministerpräsident Seehofer angekündigt, dass Bayern in zehn Jahren komplett barrierefrei sein werde und zwar im gesamten öffentlichen Raum und im gesamten öffentlichen Personen-Nahverkehr.

Fachleute zeigten sich zwar erfreut über die Ankündigung des Ministerpräsidenten, fragten sich aber gleichzeitig, wie dieses äußerst anspruchsvolle Ziel so kurzfristig erreicht werden kann. Diese Skepsis ist nachvollziehbar, geht es doch unter anderem um etwa 1.000 Bahnhöfe, mehr als 4.000 Schulen, mehr als 21.000 Gebäude in staatlicher Hand, 375 Polizeidienststellen oder um hörbare Signale in mehreren Tausend Ampeln ....

Um Aufklärung über die Umsetzung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen bekommen hat der Arbeitskreis der SPD-Landtagsfraktion Politik für Menschen mit Behinderung eine große schriftliche Anfrage (Interpellation) an die Staatsregierung entworfen.

Diesen Entwurf stellen wir Interessierten und Betroffenen zum als PDF-Dokument zur Verfügung, verbunden mit der Bitte um Kritik & Ergänzungen:

Bayern Barrierefrei 2025. Interpellationsentwurf der BayernSPD-Landtagsfraktion (PDF, 1,45 MB)

Ihre Anregungen bitten wir, bis zum 25. Februar 2014 per E-Mail zu schicken an: barrierefreiheit@bayernspd-landtag.de

Oder per Brief: BayernSPD-Landtagsfraktion Dr. Walter Rehberg Bayerischer Landtag, Maximilianeum 81627 München

Was ist eine Interpellation? Eine Interpellation ist eine große öffentliche Anfrage an die Staatsregierung über besonders wichtige Angelegenheiten. Sie kann von einer Fraktion oder 20 Abgeordneten eingebracht werden (§§ 67 bis 70 Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag). Interpellationen müssen der Staatsregierung von der Präsidentin oder dem Präsidenten unverzüglich zugeleitet werden. Die Staatsregierung soll der Präsidentin oder dem Präsidenten binnen vier Wochen mitteilen, ob und wann sie die jeweilige Interpellation beantworten kann oder aus welchem Grund eine Beantwortung nicht möglich erscheint. Die Antworten der Staatrefierung auf die Interpellation werden in einer Landtagsdrucksache veröffentlicht und vom Landtagsplenum oder in den zuständigen Ausschüssen beraten.

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