Bayerischer Verfassungsgerichtshof verhandelt ab 27. März über entsprechende Verfassungsklage der SPD
Ab 27. März wird sich der Bayerischen Verfassungsgerichtshof mit einer Verfassungsklage von SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher und einigen seiner Abgeordnetenkollegen befassen. Sie verlangen von der Staatsregierung Auskunft darüber, wieviel Staatsgeld genau an Verwandte von Kabinettsmitgliedern geflossen ist und ob die Summen auch wirklich komplett zurückgezahlt wurden.
Rinderspacher: "Mit Totschweigen bekommt Ministerpräsident Seehofer dieses Thema nicht vom Tisch, auch wenn er es nun schon seit Monaten versucht. Das Fragerecht der Abgeordneten ist ein hohes Gut, das hier durch die Staatsregierung verletzt wird."
Fünf Kabinettsmitglieder hatten enge Familienmitglieder für sich in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete arbeiten lassen: Landwirtschaftsminister Helmut Brunner, Kultusminister Ludwig Spaenle, die damalige Justizministerin Beate Merk sowie die Staatssekretäre Franz Pschierer und Gerhard Eck. Nachfragen der SPD-Fraktion zu diesen Fällen hatte Seehofer mit der Begründung zurückgewiesen, dass dieser CSU-Skandal mit der CSU-Staatsregierung nichts zu tun habe.