SPD will mehr Mitbestimmungsrechte für die bayerischen Beamten

20. Mai 2014

Stefan Schuster kündigt Gesetzentwurf an: Personalvertretungsgesetz soll reformiert werden

Die SPD-Landtagsfraktion macht sich für mehr Mitbestimmungsrechte der bayerischen Beamten stark. Der Vorsitzende des Arbeitskreises für Fragen des öffentlichen Dienstes, Stefan Schuster, betonte am Montag nach einem Gespräch im Bayerischen Landtag mit Vertretern von DGB-Gewerkschaften, das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) müsse in entscheidenden Punkten verändert und ergänzt werden.

Kernpunkt der Reform des BayPVG sei die Einführung der „Allzuständigkeit“ des Personalrats. Das bedeutet, dass der Personalrat grundsätzlichen in allen personellen, sozialen und organisatorischen Fragen mitbestimmt und dem Dienststellenleiter gleichberechtigt gegenübersitzt. Der Nürnberger SPD-Abgeordnete Schuster: „Die Erfahrungen mit der Allzuständigkeit in anderen Ländern sind positiv, beispielsweise nehmen die Rechtsstreitigkeiten dadurch ab.“

Eine weitere zentrale Forderung ist die Verbesserung der Freistellungsstaffel für Personalräte entsprechend den Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes. Schuster betont: „Das ist eine entscheidende Verbesserung für die Personalrätinnen und Personalräte, um die Interessen der Bedienstete wirksamer vertreten zu können.“

Schuster kündigt noch für die erste Hälfte der Legislaturperiode einen umfassenden Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion zur grundlegenden Reform des BayPVG im Sinne der Beamtinnen und Beamten an.

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