SPD-Datenschützer Ritter begrüßt Verbot von Autokameras durch Verwaltungsgericht

12. August 2014

Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeit haben Vorrang

Der SPD-Datenschutzexperte Florian Ritter begrüßt das Verbot von Auto-Videokameras zum Zweck der Veröffentlichung der Aufnahmen oder zur Weitergabe an die Polizei. Das Verwaltungsgericht Ansbach habe hier eine kluge Entscheidung zum Schutz der Bürger getroffen, betonte der Landtagsabgeordnete:

„Die Privatsphäre der Bürger steht ohnehin schon von so vielen Seiten unter Druck. Da ist es nicht notwendig, dass nun auch noch alle Autos mit Videokameras herumfahren. Wie schnell können Missgeschicke oder vermeintlich lustige Begebenheiten, die von diesen Kameras aufgezeichnet werden, im Internet landen. Hier geht es um Persönlichkeitsrechte, und diese müssen geschützt werden.“

Das Gericht hatte im bundesweit ersten Prozess um die Zulässigkeit von Auto-Videokameras entschieden, dass damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden dürfen, sie später ins Internet zu stellen oder der Polizei zu übermitteln.

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