SPD-Datenschützer Ritter warnt vor übertriebener Videoüberwachung in Zügen und an Bahnhöfen

25. August 2014

Kritik an pauschaler Forderung von Innenminister Herrmann

Der datenschutzpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion, Florian Ritter, weist die pauschale Forderung von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann nach mehr Videoüberwachung an Bahnhöfen und ihn Zügen als überzogen zurück: „Videoüberwachung ist ein Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger, aus diesem Grund ist sie an strenge Regeln gebunden. Die Gesetzeslage sieht vor, dass Videoüberwachung nur zur Abwehr konkret drohender Straftaten eingesetzt werden darf, jedoch nicht pauschal und flächendeckend.“

Er hoffe, dass Herrmann nicht den gesamten Bahn- und öffentlichen Nahverkehr Bayerns als Gefahrenzone einstufe, betont Ritter: „Wenn dem so wäre, müssten ganz andere Maßnahmen als eine bloße Überwachung ergriffen werden. Aber alle bisher vorgelegten Zahlen, auch das persönliche Sicherheitsgefühl der Fahrgäste, weisen darauf hin, dass der ÖPNV in seiner Gesamtheit keine solche Gefahrenzone darstellt.“

Ritter erkennt an, dass Innenminister Herrmann nur noch davon spricht, dass sich das persönliche Sicherheitsgefühl erhöhe und die Strafverfolgung erleichtert werde: „Dass durch Videoüberwachung Straftaten verhindert werden, wird von Experten schon lange bezweifelt, da sich Kleinkriminalität nur verlagert und Angriffe auf Leib und Leben trotz Überwachung stattfinden. So stuft der Polizeipräsident Londons die nahezu flächendeckende Überwachung in London von Nahverkehr, Plätzen und Kreuzungen als gescheitert ein. Die Kriminalität in London ist langfristig nicht gesunken, sondern sogar gestiegen.“

Teilen