Von Brunn warnt: Neues Naturschutzgesetz darf kein Papiertiger bleiben

15. Oktober 2014

Nach Änderung können Schutzgebiete rechtswirksam ausgewiesen werden – Umweltpolitiker von Brunn fordert Managementpläne für FFH-Gebiete

Der SPD-Umweltexperte Florian von Brunn fordert die Staatsregierung auf, ausgewiesene Naturschutzgebiete wirksam zu erhalten. Nach einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes, die heute im Plenum des Landtags in erster Lesung behandelt wurde, sollen im Freistaat künftig Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) rechtsverbindlich festgelegt werden können.

Für eine effektive Umsetzung müssen aus der Sicht von Brunns schnell FFH-Managementpläne erstellt werden. Weiter dürfe die Staatsregierung den aufgespannten Schutzschirm nicht mit zahlreichen Ausnahmen durchlöchern. Auch müsse überwacht werden, ob die Schutzmaßnahmen eingehalten werden (Monitoring). Der SPD-Umweltpolitiker stellte allerdings fest: „Für den Artenschutz in Bayern ist das heute nur ein sehr kleiner Schritt.“

Von Brunn wies darauf hin, dass es nach der Verabschiedung der FFH-Richtlinie auf europäischer Ebene 22 Jahre gedauert habe, bis in Bayern nun dem Natur- und Umweltschutz ein verbindlicher Rahmen gegeben werden soll. Wie dringend notwendig das ist, zeigen die Daten des bayerischen Biodiversitätsprogramms vom Juli 2014: Demnach sind 40 Prozent aller untersuchten Tiere, Pflanzen und Pilze in Bayern gefährdet und 1.200 Tier- und Pflanzenarten aktuell in Bayern vom Aussterben bedroht. Der ökologische Zustand der meisten FFH-Gebiete hat sich verschlechtert. „Machen Sie endlich Nägel mit Köpfen und lassen Sie schönen Worten auch Taten folgen“, appellierte von Brunn an die Staatsregierung. Der Gesetzentwurf wurde in den Umweltausschuss überwiesen.

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