SPD stärkt Möglichkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit von Beamten

12. November 2014

Schuster: Staatsregierung will Vorschlag in Gesetzesänderung aufnehmen

Ein Vorstoß der SPD-Fraktion für bessere ehrenamtliche Betätigungsmöglichkeiten von Beamten wird von der Staatsregierung nun in eine Gesetzesänderung übernommen. Der SPD-Sprecher für Fragen des öffentlichen Dienstes, Stefan Schuster, sieht dies als "Erfolg der SPD-Landtagsfraktion für Beamte und das Ehrenamt".

Die SPD hat beantragt, dass die Vergütungsobergrenze in der bayerischen Nebentätigkeitsverordnung für Beamte von 1.848 Euro auf 2.400 Euro pro Jahr steigen soll. Damit wird es möglich, dass sich die Beamten in Zukunft noch stärker für die Allgemeinheit engagieren können.

Schuster sieht die Anpassung als überfällig an. Nach der Aufnahme des Ehrenamts in die Bayerische Verfassung zeige der Freistaat damit, dass ihm – neben Ehrenkarten und Ehrenzeichen – auch die Förderung des Ehrenamts bei Beamtinnen und Beamten ein echtes Anliegen ist.

Der Landtagsabgeordnete Schuster betont: "Das ist ein starkes Signal nicht nur für die Anerkennung und Wertschätzung des Ehrenamts." Die ehrenamtliche Tätigkeit erstreckt sich auf Tätigkeiten für gemeinnützige (z.B. sportliche, wissenschaftliche oder sonstige kulturelle), mildtätige und kirchliche Einrichtungen und Organisationen.

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