Neues Maklergesetz: SPD warnt vor Vermieter-Trickserei

28. Dezember 2014

Wohnungspolitischer Sprecher Lotte: Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" muss uneingeschränkt gelten

Der wohnungspolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Andreas Lotte ist erfreut, dass voraussichtlich ab dem 1. April 2015 das Bestellerprinzip bei Maklercourtagen gesetzlich vorgeschrieben ist - warnt aber gleichzeitig vor Tricksereien der Vermieter: "Es wurde höchste Zeit, dass der beliebten Praxis, dem Mieter die Kosten für den vom Vermieter selbst bestellten Makler aufs Auge zu drücken, ein Riegel vorgeschoben wird", stellt Lotte fest. "Die SPD hat auf Bundesebene ein schon lange überfälliges entsprechendes Gesetz durchgesetzt. Ab sofort gilt: Wer die Dienste eines Maklers bestellt hat, bezahlt sie auch!"

Bisher klagten Mieter insbesondere in Ballungsräumen oft darüber, dass bei der Neuanmietung ohnehin überteuerter Wohnungen zusätzlich zur Kaution auch noch die Maklergebühr von 2,38 Monatsmieten fällig war - und das, obwohl der Vermieter diesen bestellt hatte. "Die Gefahr besteht jetzt, dass Vermieter durch Tricksereien, wie zum Beispiel absurd hohe Ablösesummen für Möbel, die Maklergebühr doch auf den Vermieter abwälzen", erklärt Lotte. "Dieses Spielchen sollten potentielle Mieter in gar keinem Fall mitspielen, sondern sich in solchen Fällen sogar an Mieteranwälte oder den Deutschen Mieterbund wenden. Es ist eine Sache, ein geltendes Recht zu nutzen - aber es erfordert einiges an krimineller Energie, ein Gesetz zu umgehen, um im großen Stil Kosten einzusparen."

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