Apples Herstellergarantie geht nicht weit genug - Konzernvorgaben sind gesetzlich nicht zulässig

13. Januar 2015

Verbraucherexperte von Brunn: Dem Verbraucher stehen zwei Jahre Gewährleistungsfrist zu - Apple gewährt aber nur ein Jahr Garantie auf seine Produkte

Der Elektronikriese Apple hat offenbar versucht, bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfrist zu tricksen. Das hat jetzt das Landgericht Berlin festgestellt und 16 Garantie-Klauseln, die Apple für seine Produkte verwendet, für unzulässig erklärt. Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Florian von Brunn, begrüßt das Urteil. "Apple hat hier augenscheinlich versucht, die gesetzliche Herstellergarantie von zwei Jahren zu umgehen und eigene unzulässige Regeln aufzustellen", kritisiert von Brunn. Apple gewährte eine Garantie für ein Jahr. Der springende Punkt ist, dass der Konzern eine darüber hinaus gehende Haftung dadurch ausschloss.

"Eines muss klar sein", betont von Brunn. "Jeder Käufer hat einen Anspruch auf eine zweijährige so genannte Gewährleistungspflicht. Das heißt, der Hersteller muss für Schäden am Produkt, die bereits beim Kauf vorhanden waren, aufkommen, auch wenn sich die Schäden erst später bemerkbar machen."

Der SPD-Politiker macht in diesem Zusammenhang auf die niedrigen Ausgaben der Staatsregierung beim Verbraucherschutz aufmerksam: "Die Verbraucherschutzorganisationen leisten wirklich gute Arbeit. Das wird im Freistaat aber nicht ausreichend honoriert. Bayern gibt 43 Cent pro Bürger im Jahr für die Verbraucherberatung aus. Im Bundesdurchschnitt sind es 55 Cent. Wir fordern eine Erhöhung der Investitionen auf einen Euro pro Bürger, wie es in Hamburg der Fall ist."

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