Ausschreibungsverfahren S-Bahn Nürnberg: Staatsregierung schert sich nicht um Interessen der Beschäftigten

10. Februar 2015

SPD: Bei Ausschreibungen dürfen nur Bewerber berücksichtigt werden, die sich an Sozial- und Tarifstandards halten

Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Bernhard Roos hat die Vergaben des Nürnberger S-Bahn-Betriebs an eine britische Firma scharf kritisiert: "Das private Unternehmen ist nicht an unsere staatlichen Sozial- und Tarifstandards gebunden. Damit ist der drohenden Ausbeutung der Mitarbeiter Tür und Tor geöffnet!"

Bei der Ausschreibung habe es keinerlei einheitlich vorgeschriebene, tarifvertragliche Bestimmungen gegeben. Ein öffentlicher Auftraggeber sei in der Regel dazu gezwungen, dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu geben, erklärt Roos anlässlich eines SPD-Dringlichkeitsantrags, der heute in den Landtag eingebracht wurde: "Oft wird ein solch günstiges Angebot dadurch erzielt, dass zum Beispiel untertarifliche Löhne gezahlt werden sollen oder andere Sozialleistungen wegfallen. Dem Vernehmen nach, liegt die Offerte der britischen Firma weit unter denen der anderen Bewerber, was Lohndumping vermuten lässt."

Um das zu verhindern, fordert die SPD-Landtagsfraktion ein sogenanntes Tariftreuegesetz, welches für alle öffentlichen Vergaben die üblichen Sozial- und Tarifstandards vorgibt und von der EU als zulässig eingestuft wird. "Nur so kann gewährleistet werden, dass eine Ausschreibung nicht auf dem Rücken der Beschäftigten vonstattengeht. 14 von 16 Bundesländern haben ein solches Gesetz und auch in Sachsen bestehen diesbezüglich Pläne", so Roos.

Die Bayerische Staatsregierung und die von ihr beauftragte Bayerische Eisenbahngesellschaft hatten den Zuschlag vergangener Woche der Firma "Britische National Express Rail GmbH" erteilt. Das Unternehmen ist damit der erste private Betreiber eines größeren S-Bahn-Netzes in Deutschland.

Dringlichkeitsantrag Ausschreibung S-Bahn Nürnberg (PDF, 85 kB)

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