Kein Arbeitsverbot für Flüchtlinge in Bayern

10. Juni 2015

SPD gegen bayerischen Sonderweg der Abschreckung

Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich in einem aktuellen Antrag dafür ein, dass Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten dürfen. „Die Staatsregierung weicht derzeit von der Bundesgesetzgebung in diesem Bereich ab und beschreitet einen Weg der Abschreckung. Dies halten wir für unmenschlich“, erklärt Fraktionsvize Hans-Ulrich Pfaffmann.

Laut Bundesgesetzgebung können abgelehnte Asylbewerber und Geduldete eine bezahlte Beschäftigung aufnehmen, wenn sie länger als drei Monate in Deutschland sind und die Arbeitsagentur zustimmt. Die bayerische Staatsregierung verbietet dies jedoch seit 31. März und weicht damit von der Bundesgesetzgebung ab.

Pfaffmann: "Grundsätzlich muss gelten: Flüchtlinge und Asylbewerber müssen arbeiten dürfen. Das ist allemal besser, als untätig in den Unterkünften zu sitzen."

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