CSU schmettert SPD-Vorstoß gegen überhöhte Dispozinsen ab

21. Juni 2015

SPD-Finanzexperte Kränzlein beklagt mangelndes Interesse an verbraucherfreundlicher Regelung

Bis zu 16,75 Prozent Zinsen, wenn das Konto in die Miesen rutscht - mit solchen Praktiken muss Schluss sein, fordert die SPD-Fraktion im bayerischen Landtag. Doch ein Antrag des SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Herbert Kränzlein, über den Bundesrat auf eine Begrenzung der Dispozinsen hinzuwirken, wurde jetzt von der CSU-Fraktion abgelehnt. Der Finanzexperte der SPD-Fraktion Kränzlein und sein Kollege Florian von Brunn, der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, zeigen sich enttäuscht darüber: “Der frühere Verbraucherschutzminister und jetzige Staatsminister für Bundesangelegenheiten, Dr. Marcel Huber, forderte noch im vergangenen Jahr selbst gesetzliche Maßnahmen gegen überhöhte Dispozinsen ”, sagt Kränzlein. “Aber der Minister scheint in der CSU-Fraktion keine Unterstützung zu finden.”

Die SPD-Abgeordneten hatten in ihrem Antrag vorgeschlagen, das Limit für den Dispo-Zinssatz auf maximal sieben Prozentpunkte über dem jeweils aktuellen Leitzins der Europäischen Zentralbank EZB festzusetzen. Das wären zurzeit 7,05 Prozent. Zudem forderten sie für Dispo-Kredite eine Kündigungsfrist von einem Monat.

“Die Banken zahlen zurzeit nur minimale Zinsen auf Geld, das sie sich von der EZB leihen”, argumentiert Kränzlein. “Dieser Vorteil sollte an die Kunden weitergegeben werden. Schließlich verbindet die Zentralbank ihre Politik des billigen Geldes mit dem ausdrücklichen Wunsch, die Nachfrage anzukurbeln und sowohl Verbraucher als auch Firmen zu entlasten.”

Die aktuelle Lage am Geld- und Kapitalmarkt und die Praxis der Banken benachteilige besonders Geringverdiener, stellt der Parlamentarier fest. Zwar sei Baugeld so günstig wie noch nie, doch hätten viele Verbraucher nichts davon. “Bürger mit geringen finanziellen Spielräumen profitieren nicht von günstigen Immobiliendarlehen, da sie das nötige Eigenkapital für ein Eigenheim nicht aufbringen können”, stellt Kränzlein fest. “Anschaffungen für den täglichen Bedarf können sie aber nicht vermeiden, so dass sie bei geringem Einkommen ihr Konto in vielen Fällen zum Monatsende fast zwangsläufig überziehen.”

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