Ministerin Scharf sagt öffentlich Unwahrheit im Salmonellen-Skandal

Florian von Brunn

22. Juni 2015

SPD-Verbraucherpolitiker von Brunn: Es gibt in den Vorschriften keine Notwendigkeit einer zweiten Probe vor Deklarierung als Eier der Klasse B

Im Zusammenhang mit dem Salmonellen-Skandal hat Verbraucherschutzministerin Scharf öffentlich die Unwahrheit gesagt. In einem Fernsehbericht des Bayerischen Rundfunks behauptete sie, die Behörden hätten keine rechtliche Möglichkeit gehabt, nach dem ersten Salmonellenfund sofort den Verkauf der Eier als Klasse A im Einzelhandel zu stoppen.

Wörtlich sagte Scharf: „Erst wenn bei der Nachkontrolle wieder Salmonellen auftauchen, dann kann man die Sperrung für den Handel der Handelsklasse A dann erst vornehmen. Da gibt es rechtliche klare Stufen und eine klares Kontrollkonzept dazu.“ BR-Fernsehbeitrag mit O-Ton der Ministerin

Der SPD-Verbraucherschutzpolitiker Florian von Brunn betont: „Diese Aussage ist falsch. Es gibt in den Vorschriften keine Notwendigkeit, auf eine zweite positive Probe zu warten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sofort geschützt werden. Salmonellen sind schließlich nicht harmlos. An der Infektion aus Niederbayern sind immerhin zwei Menschen gestorben und Hunderte erkrankt.“

Die Rechtlage ist klar und verpflichtend:

Geflügel-Salmonellen-Verordnung

Verordnung (EG) Nr. 1237/2007 der Kommission vom 23. Oktober 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Entscheidung 2006/696/EG hinsichtlich des Inverkehrbringens von Eiern aus mit Salmonellen infizierten Legehennenherden

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