Strafbarkeit der Vermummung bei Demonstrationen wenig sinnvoll

06. Juli 2015

Vorsitzender des Rechtsausschusses Schindler: CSU hat diese in der letzten Legislaturperiode mit den Stimmen der FDP abgeschafft

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bayerischen Landtag, Franz Schindler, hält die heute von der CSU erneut ins Gespräch gebrachte Forderung nach einer Strafbarkeit der Vermummung für Demonstranten für wenig sinnvoll. Demnach sollen Demonstranten, die ein Tuch vor dem Gesicht oder eine Maske tragen, nicht mehr nur wegen einer Ordnungswidrigkeit, sondern wegen einer Straftat mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belegt werden. „Das ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Polizei, die bei einer Straftat einschreiten muss. Das kann zu Eskalationen führen. Bei einer Ordnungswidrigkeit liegt es dagegen im Ermessen der Polizei, ob sie etwas unternimmt oder nicht“, erklärt Schindler.

Schindler ist zudem verwundert über das Ansinnen der CSU, weil gerade in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit der FDP die Strafbarkeit der Vermummung abgeschafft hatte.

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