SPD-Initiative: Für das Schlachten von trächtigen Kühen gelten zukünftig besondere Regelungen

10. Juli 2015

Erfolg für den Tierschutz: SPD-Antrag im Umweltausschuss wird auch mit den Stimmen der CSU angenommen

Die SPD-Landtagsfraktion hat eine wichtige Maßnahme zum Schutz von trächtigen Kühen und ihren ungeborenen Jungen durchgesetzt. Wie der Umweltausschuss am gestrigen Donnerstag (09.07.2015) beschloss, dürfen diese Tiere zukünftig nicht mehr ohne weiteres geschlachtet werden. "Jedes Jahr kommen in Deutschland weit über 100.000 trächtige Kühe auf die Schlachtbank. Dabei sterben die Kälber im Mutterleib qualvoll an Sauerstoffmangel, denn nur das Muttertier wird vor der Schlachtung mit einem Bolzenschuss betäubt. Der qualvolle Erstickungstod der ungeborenen Jungen dauert mehrere Minuten", erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der Fraktion Herbert Woerlein. Seine Kollegin Susann Biedefeld, ebenfalls Tierschutzsprecherin der SPD-Fraktion, ergänzt: "Es gab dazu bisher keine gesetzlichen Vorgaben, die das verhindert haben, denn weder die deutsche Tirschutzschlachtverordnung noch entsprechende EU-Richtlinien treffen hier Regelungen."

Durch die Zustimmung eines SPD-Antrags wurde diese Tierquälerei nun gestoppt. Wenn auch mit Einschränkungen: Die CSU verhinderte, dass bei Zuwiderhandlung Strafzahlungen fällig werden und schränkte die Vorgabe auf das letzte Drittel der Trächtigkeit ein. Der so veränderte SPD-Antrag wurde einstimmig angenommen.

Der Umweltausschuss beschloss zudem die Abschaffung von Käfighaltung bei Legehennen. Kurios: Noch in der Woche zuvor wurde ein entsprechender SPD-Antrag abgelehnt. Gestern stellte die CSU selbst einen Antrag zum Thema, der aufgrund der Mehrheitsverhältnisse natürlich angenommen wurde. "Da schmückt sich die CSU mit fremden Federn. Trotzdem sind wir natürlich froh, dass damit die Käfighaltung in Bayern erledigt ist. Allerdings hätte wir uns eine kürzere Übergangsfrist gewünscht - nicht erst bis 2023", kritisiert Woerlein.

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