SPD begrüßt neues Arbeitsrecht in der katholischen Kirche

16. Juli 2015

Mitarbeiter der katholischen Kirche mussten bisher nach Scheidung und erneuter Heirat um ihren Job bangen - ab dem 1. August ist das nicht mehr so

Die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Kathi Petersen begrüßt das neue Arbeitsrecht in der katholischen Kirche. "Endlich wird der Wirklichkeit Rechnung getragen", freut sich Petersen. "Man muss den Menschen auch zugestehen, dass sie scheitern. Das gilt im Berufsleben genauso wie im Privaten. Das Private hier auf das Berufliche zu übertragen, ist meiner Meinung nach zutiefst ungerecht. Das Recht muss immer dem Menschen dienen."

Petersen kritisiert gleichzeitig die Haltung einiger bayerischer Bistümer. Drei Bistümer scheren wegen inhaltlicher Bedenken aus und übernehmen die Lockerungen vorerst nicht: Die Bischöfe von Eichstätt, Regensburg und Passau haben zusätzlichen Klärungs- und Beratungsbedarf. "Das finde ich sehr schade", kommentiert Petersen. "Diese Bistümer präsentieren sich mit der Entscheidung als wenig lebensnah." Von den bundesweit 27 Diözesen wendet außerhalb Bayerns nur die in Berlin die neue Regel noch nicht an. Das liegt aber daran, dass der künftige Erzbischof dort noch nicht im Amt ist.

Nach der neuen Regelung sind eine Scheidung und eine erneute standesamtliche Heirat für Mitarbeiter in katholischen Krankenhäusern, Kindergärten oder Schulen nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist nicht mehr automatisch ein Hindernis für einen Job in einer Einrichtung unter kirchlicher Trägerschaft. Allerdings ist es jedem Bischof überlassen, ob er die Neuerung in seiner Diözese auch anwendet.

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