SPD kämpft für bürgerfreundliche Verbesserung des Denkmalschutzes

Günther Knoblauch

16. Juli 2015

Abgeordneter Knoblauch: Bürger brauchen gesetzliches Anrecht auf Finanzierung und Anhörung

Die SPD-Fraktion macht sich für eine bürgerfreundliche Verbesserung des Denkmalschutzes stark. Der SPD-Abgeordnete Günther Knoblauch kritisierte am Donnerstag bei der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs (PDF, 376 kB), dass die Grundstücksbesitzer bislang nicht ausreichend und rechtzeitig informiert und angehört werden, wenn Archäologen vermuten, dass sich auf dem Grund Bodendenkmäler befinden könnten. Aber für die Kosten der Erforschung müssen die Bürger dann geradestehen.

Knoblauch moniert: „In 52 Prozent der Fälle wird gar kein schützenswertes Denkmal gefunden. Doch zahlen müssen die Grundbesitzer trotzdem. So werden die Bürger nicht zu Unterstützern der Denkmalpflege. Das führt nur zu verständlicher Verärgerung.“

Der Gesetzentwurf der SPD sieht vor, dass die Grundstückeigentümer ein Recht auf Anhörung bekommen. Außerdem soll den Bürgern die Hälfte der Kosten erstattet werden, wenn tatsächlich ein Denkmal gefunden wird. Falls nichts denkmalpflegerisch Wertvolles entdeckt wird, müsse der Staat die Kosten der Ausgrabungen und Untersuchungen komplett übernehmen.

Diese Regelungen sollen ab dem ersten Euro gelten. Bislang gelten hier sogenannte Bagatellgrenzen von 5000 Euro. "5000 Euro sind für die Bürger keine Bagatelle. Das ist viel Geld", betont Knoblauch. "Wer anschafft, muss zahlen. Und wer unnötige Kosten verursacht, erst recht."

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