Strafbefehl für Haderthauer: SPD-Rechtsexperte Arnold hält das für ein "akzeptables Ergebnis"

Horst Arnold

02. November 2015

Charakterliche Eignung für Ministeramt infrage gestellt

Der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold sieht durch den angekündigten Strafbefehl gegen die frühere bayerische Ministerin Christine Haderthauer die Vorbehalte gegen ihre persönliche Eignung für hohe politische Ämter bestätigt.

„Wenn Frau Haderthauer einen Strafbefehl akzeptiert, ist das ein eindeutiges Schuldeingeständnis einer Straftat“, betont der frühere Staatsanwalt und Richter Arnold, der als Vorsitzender des Haderthauer-Untersuchungsausschusses tätig ist. „Das ist ein akzeptables Ergebnis.“

Der Tatzeitpunkt in den Jahren 2007/2008, also zu einer Zeit, als Haderthauer noch CSU-Generalsekretärin war, zeige nun, dass sie keine Ministerin hätte werden dürfen: „Ihre charakterliche Eignung für das bayerische Kabinett war von vornherein fraglich. Das ist nun strafrechtlich belegt. Es steht fest, dass die CSU-Generalsekretärin Haderthauer eine Straftat begangen hat, deretwegen sie bei der zu erwartenden Aufhebung der Immunität als Landtagsabgeordnete verurteilt werden würde."

Arnold betont: "Falls die Straftat in Zusammenhang mit der Firma Sapor stehen sollte, ist klar, dass Frau Haderthauer entgegen ihrer Beteuerungen nicht bereits 2004 aus der Firma ausgeschieden war. Dann hätte sie das Parlament mit der Unwahrheit bedient."

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