SPD-Wohnungspolitiker Lotte begrüßt verstärkten Schutz von Mietern durch Urteil des Bundesgerichtshofs

Andreas Lotte

04. November 2015

Kappungsgrenzen für Mietsteigerungen müssen auch in Bayern großflächig gelten

Der SPD-Wohnungspolitiker Andreas Lotte begrüßt den verstärkten Schutz von Mietern durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mittwoch. Die Richter hatten die Festlegung von Kappungsgrenzen in Berlin bestätigt. Diese Entscheidung habe auch Bedeutung für Bayern, betont der Münchner Landtagsabgeordnete. „Das Urteil zeigt, dass die Regierung das Recht hat, auch große Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu definieren, in denen der Mietanstieg auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt wird. Regulär sind leider 20 Prozent möglich.“

In Bayern müssen diese Gebiete zum Jahreswechsel neu festgelegt werden. Die rechtliche Grundlage läuft dann aus. Lotte betont: „Die Mieterinnen und Mieter können sich darauf verlassen, dass die SPD-Fraktion für ihren Schutz und ihre Rechte kämpft. Wir brauchen großflächig im Freistaat die Kappungsgrenze, um den Mietwahnsinn zumindest einzudämmen. In Berlin fällt sogar das ganze Bundesland unter diesen Schutz, was der Bundesgerichtshof bestätigt hat.“

Neben der Mietpreisbremse sei die Kappungsgrenze ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Horrormieten, betont Lotte. Die Staatsregierung müsse aber bei der Festlegung der Gebiete die Interessen der Mieterinnen und Mieter besser berücksichtigen, als das bei der Mietpreisbremse geschehen ist. "Die Kriterien, nach denen eine Kommune unter die Mietpreisbremse fällt oder nicht, wurden willkürlich und ungenau festgelegt", kritisiert Lotte. „Unser Credo lautet: Im Zweifel für die kleinen Leute.“

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