SPD-Fraktion will Trauer um Verstorbene von Vorschriften entlasten

Prof. Dr. Peter Paul Gantzer

10. November 2015

Gesetzentwurf: Friedhofspflicht aufheben und Aschebestattung auf Privatgelände ermöglichen

Die Trauer um Verstorbene ist im Freistaat streng reglementiert. Individuelle Bestattungsarten und Bestattungsorte außerhalb von Friedhöfen und Friedwäldern sind in Bayern bislang nicht zulässig. Die SPD-Landtagsfraktion möchte den Menschen hier mehr Freiheit geben und hat deshalb einen Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz (PDF, 382 kB) erarbeitet, über den am Mittwoch im Kommunalausschuss des Landtags diskutiert wird.

Wichtigste Änderung ist die Möglichkeit, die Asche von Verstorbenen zum Beispiel in ihrem geliebten Garten oder auf anderen privaten Geländen zu verstreuen. Der SPD-Politiker Prof. Dr. Peter Paul Gantzer macht sich für diese Modernisierung stark: „In anderen Ländern kann die Urne mit der Asche selbstverständlich von den Angehörigen mit nach Hause genommen werden. Doch bei uns überreguliert der Staat diesen doch sehr privaten Lebensbereich. Das bisherige bayerische Bestattungsgesetz ist noch viel zu stark an der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Gesundheit, orientiert. Die Friedhofspflicht ist überholt und nicht mehr zeitgemäß.“

Der Modernisierungsvorschlag der SPD legt großen Wert darauf, die Würde der Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht zu verletzen und zugleich einen persönlicheren Umgang mit der Trauer und dem Gedenken zu ermöglichen. Wichtig ist, dass diese Art der Bestattung jeweils von der zuständigen Gemeinde genehmigt werden muss. Die Verstreuung der Aschereste des Verstorbenen hat unverzüglich zu erfolgen und es muss jederzeit feststellbar sein, wo dies geschehen ist. Ein unkontrolliertes Entsorgen der Asche wird es auch weiterhin nicht geben.

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