SPD für mehr Sorgfalt bei der Auswahl von V-Leuten

15. Dezember 2015

Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses Schindler zum Kabinett: Vorratsdatenspeicherung auf den ersten Blick verfassungswidrig

Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Franz Schindler, begrüßt die heute vom bayerischen Kabinett beschlossenen Vorgaben zum Einsatz von sogenannten V-Leuten bei Verfassungsschutz und Polizei: „Es ist höchste Zeit, sowohl bei der Auswahl der V-Leute als auch bei ihrer Führung vorsichtiger zu sein“, erklärt der SPD-Rechtsexperte. Dass V-Leute „aus dem Ruder laufen“ könnten, sei sowohl beim NSU als auch in der aktuell diskutierten V-Mann-Affäre deutlich geworden. Genauso wichtig sei es, Vorkehrungen gegen eine mögliche Kumpanei zwischen V-Leuten und V-Mann-Führern zu treffen.

Schindler kündigt an, die heute ebenfalls beschlossene Einführung der Vorratsdatenspeicherung für den bayerischen Verfassungsschutz wegen schwerer Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit intensiv zu prüfen. „Wir werden uns das sorgfältig ansehen, auf den ersten Blick haben wir aber Bedenken, dass es verfassungskonform ist, den Verfassungsschutz gespeicherte Daten nutzen zu lassen“, erklärt Schindler. Er verweist auf das Bundesverfassungsgericht, das die Nutzung anlasslos gespeicherter Daten nur bei konkretem Verdacht, zur Verhinderung oder zur Verfolgung erheblicher Straftaten zulässt.

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