SPD will weniger politische Kontrolle von Hörfunk und Fernsehen in Bayern

Martina Fehlner

23. Februar 2016

Gesetzentwurf sieht Reduzierung von Politikern in Aufsichtsämtern vor und will mehr gesellschaftliche Gruppen einbinden

Die SPD-Landtagsfraktion will den Einfluss der Politik in den Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen in Bayern ganz erheblich reduzieren. Während bislang 34 Prozent der Mitglieder des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks und des Medienrats der Bayerische Landeszentrale für neue Medien aus der Politik kommen, sollen es in Zukunft nur noch rund 20 Prozent sein. Dafür sollen bislang unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen in diese Gremien einziehen. Das sieht ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion vor, der am 25. Februar 2016 ins Plenum des Bayerischen Landtags eingebracht wird.

Zusätzlich aufgenommen werden sollen Vertreterinnen und Vertreter folgender gesellschaftlicher Gruppen und Institutionen: Verbände der Menschen mit Behinderungen, Wohlfahrtsverbände, Organisationen queerer Lebensformen, Vereinigungen der Konfessionslosen, der Landesfrauenrat und der Landesseniorenrat, Ausländerbeiräte, muslimische Verbände sowie Menschenrechts- und Verbraucherschutzorganisationen und Film- und Fernsehschaffende. Die SPD-Medienpolitikerin Martina Fehlner betont: "Besonderen Wert legt die SPD auf eine möglichst paritätische Entsendung von Frauen und Männern. Außerdem wollen wir, dass alle maßgeblichen Unterlagen online verfügbar sein müssen, um eine größere Transparenz zu erreichen."

Anlass für die Reform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014, in dem eine "konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien" verlangt wird. Die Abgeordnete Fehlner kündigt an: "Die vom Verfassungsgericht festgelegte Grenze von maximal einem Drittel der Mitglieder in den Gremien, die aus der Politik entsandt werden dürfen, geht uns nicht weit genug. Wir finden es wichtig, die Gesellschaft möglichst breit an der Aufsicht zu beteiligen. Dafür sollen die Gremien von derzeit 47 auf 55 Sitze vergrößert werden. Zugleich wird eine maximale Angehörigkeit von drei Amtszeiten pro Person festgelegt. Ergänzt wird zudem eine Karenzzeitregelung, die keinen unmittelbaren Wechsel von einem Staats- oder Wahlamt in ein Gremium der Rundfunkaufsicht erlaubt."

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