SPD erreicht entscheidende Verbesserungen in der Versorgung psychisch Kranker

19. Februar 2016

Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Sonnenholzner: Behandlung in den eigenen vier Wänden durch spezialisierte Teams

Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen können künftig im Rahmen des sogenannten Hometreatments durch spezialisierte Behandlungsteams in ihren eigenen vier Wänden individuell versorgt werden. „Damit werden unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden und es können Patienten in Krisensituationen unterstützt werden, für die es bisher keine Versorgung gab“, freut sich die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Kathrin Sonnenholzner.

"Damit hat die SPD in Bund und Land eine deutlich bessere Versorgungsqualität für psychiatrische Patientinnen und Patienten erreicht“, freut sich Sonnenholzner über die Einigung einer Arbeitsgruppe des Bundesgesundheitsministeriums am 18. Februar im Rahmen der Verhandlungen über das Entgeltsystem in der psychiatrischen Versorgung.

Ursprünglich sollte das Entgeltsystem auf das Prinzip von pauschalierenden, tagesbezogenen und landeseinheitlichen Entgelten umgestellt werden. Dagegen waren Fachverbände und Vertreter psychiatrischer Kliniken Sturm gelaufen, weil mit den Pauschalentgelten die individuell recht unterschiedlichen Bedarfe und Bedürfnisse psychiatrischer Patienten unberücksichtigt geblieben wären. Statt einheitlicher Pauschalen können nun vor Ort Budgets vereinbart werden, die regionale und versorgungsspezifische Besonderheiten berücksichtigen. Die Budgets orientieren sich an Qualitätsvorgaben, Behandlungsleitlinien und einer Mindestpersonalausstattung.

Auch die SPD-Landtagsfraktion hatte sich 2012 für eine Verbesserung des geplanten Entgeltsystems stark gemacht. Die entsprechende Initiative Antrag: Für ein auskömmliches Entgeldsystem in der Psychiatrie (PDF, 112 kB) wurde jedoch von den damaligen Regierungsfraktionen abgelehnt. Statt einheitlicher Pauschalen können nun vor Ort Budgets vereinbart werden, die regionale und versorgungsspezifische Besonderheiten berücksichtigen.

Bis zum Jahr 2020 soll der Gemeinsame Bundesausschuss in einer verbindlichen Verordnung die Mindestausstattung psychiatrischer Einrichtungen mit Fachpersonal festlegen.

Teilen