Immer mehr Drogentote: Was kann man tun?

23. März 2016

Von Kathrin Sonnenholzner, gesundheitspolitische Sprecherin

Erneut ist die Zahl der Drogentoten in Bayern im Jahr 2015 deutlich angestiegen. Im Jahr 2013 betrug sie 230, 2014 schon 250 und 2015 wurde der traurige Rekord von 314 Menschen erreicht, die an den Folgen ihres Drogenkonsums starben. Einen ähnlich hohen Wert gab es zuletzt im Jahr 2000. Damit hält Bayern auch im Vergleich zu anderen Bundesländern einen traurigen Rekord! Was ist zu tun? Um einen präzisen Überblick über Konsumgewohnheiten zu bekommen, hat die SPD-Fraktion schon vor mehr als einem Jahr die Durchführung des Modellprojekts „Schulbus“ aus Hamburg beantragt – bisher leider erfolglos. Damit könnte die Art der konsumierten Drogen und der jeweiligen Konsumentengruppen erfasst und aus den Befunden resultierend wirksame Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Prävention muss mit passgenauen Angeboten bezüglich der konsumierten Substanzen und der konsumierenden Zielgruppen verstärkt und zielgenauer gemacht werden. Da zunehmend stärkere und verunreinigte Substanzen auf den Markt kommen, darf auch das so genannte „drug checking“, also die Möglichkeit, den Stoff vor der Einnahme analysieren zu lassen, kein Tabu mehr sein.

Die Versorgung von Schwerstabhängigen mit Methadon wird immer schwieriger, weil aufgrund der Rechtsunsicherheiten viele Ärztinnen und Ärzte ihre Zulassung zurückgeben und viel zu wenige eine neue beantragen. Die Verabreichung von Naloxon, einem Gegengift bei Heroinüberdosierung, das Todesfälle durch Heroinüberdosierung verhindern kann, muss für geschulte Laien ermöglicht werden. Erfahrungen aus Berlin und vielen anderen Ländern zeigen, dass dadurch die Zahl der Drogentoten gesenkt werden kann. Ebenso ist die Einrichtung von Drogenkonsumräumen in Bayern lange überfällig. Die entsprechende Rechtsverordnung, die es den Städten München und Nürnberg ermöglicht, so ein Angebot einzurichten, muss endlich auf den Weg gebracht werden. Und nicht zuletzt brauchen wir ein Verbot von Substanzgruppen so genannter „Legal Highs“. Bisher sind nur einzelne Substanzen verboten, so dass die Gesetzgebung dem Erfindungsreichtum der kriminellen Hersteller immer weit hinterherhinkt.

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