In Bayern sind 2.472 Polizistenstellen unbesetzt

Inge Aures

11. April 2016

Innenministerium muss prekäre Personalsituation auf Anfrage von Landtagsvizepräsidentin Aures einräumen

Die bayerische Polizei ist chronisch unterbesetzt - zum 1. Februar 2016 fehlten exakt 2.472 Vollzeit-Beamte gegenüber der eigentlichen Sollstärke, wie sich aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von Landtagsvizepräsidentin Inge Aures ergibt. Das bedeutet, dass neun Prozent aller Polizistenstellen im Freistaat unbesetzt sind. Um das auszugleichen, müssen die Kollegen längere Dienste schieben. Allein im Jahr 2015 sind dadurch über 1,6 Millionen Überstunden angefallen.

Die eigentlich vorgesehene Sollstärke beträgt 27.386, die verfügbare Personalstärke (VPS) beträgt jedoch nur 24.914, wie Aures aus den Angaben des Ministeriums errechnet hat. Die oberfränkische SPD-Abgeordnete bewertet diese offiziellen Zahlen als „erschreckend hoch und besorgniserregend“. Aures betont: „Der Sparkurs der CSU-Staatsregierung darf nicht zu Lasten der Sicherheit gehen! Die SPD-Landtagsfraktion kämpft für verlässliche Polizeipräsenz auch in den ländlicheren Regionen.“ Die Personalzahlen aus den Regionen finden sich hier.

Die SPD-Landtagsfraktion fordert seit vielen Jahren zusätzliche Stellen bei der Polizei. „Doch der Innenminister tut hier bei weitem nicht genug“, kritisiert Aures. „Selbst die im Nachtragshaushalt vorgesehenen zusätzlichen 500 Stellen können frühestens nach Beendigung der Ausbildung im September 2018 besetzt werden. Bis dahin sind aber schon weitere 2657 Beamte in Pension gegangen. Der Plan des Ministers geht also nicht auf und ist eine Milchmädchenrechnung.“

Der sicherheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, mahnt eine deutliche Entlastung der Polizeibeschäftigten an. „Sie verdienen es, unter angemessenen und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen ihren wichtigen Dienst für die Allgemeinheit zu leisten. Letztlich ist es ihrer Arbeit zu verdanken, dass Bayern eines der sichersten Länder ist. Diese Arbeit müsste auch entsprechend von der Staatsregierung honoriert werden.“

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