Wirtshaussterben stoppen - Biergartenverordnung auf Freischrankflächen ausdehnen

20. April 2016

SPD-Fraktion fordert Verschiebung des Sperrstundenbeginns bei Freischankflächen auf 23 Uhr - wichtiger Beitrag zur Erhaltung traditioneller Wirtshauskultur

Die Staatsregierung stehle sich aus der Verantwortung und lasse die Kommunen im Stich, befindet der Fürther SPD-Abgeordnete Horst Arnold hinsichtlich deren Weigerung, imissionsschutzrechtliche Regelungen für Gaststätten zu erlassen, um Freischankflächen eine längere Bewirtungszeit zu ermöglichen. Hintergrund ist die heutige Ablehnung zweier Petitionen durch die CSU-Mehrheit im Wirtschaftsausschuss, die für die Fürther "Kneipenmeile" Gustavstraße eine Sperrzeitverkürzung gefordert hatten. Ein diesbezügliches Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) hatte fehlende einschlägige gesetzliche Regelungen attestiert.

"Es ist empörend, mit welcher Arroganz sich die CSU auch gegen die eigene kommunale Familie stellt und den klaren Handlungsauftrag, der sich aus dem Urteil des VGH ergibt, missachtet und ignoriert", schimpft Arnold. "Der Bayerische Städtetag hat sich einhellig positioniert und den Gesetzgeber um eine eindeutige Regelung gebeten, doch ist das der Regierung offenbar völlig egal. Dabei brauchen die Kommunen die rechtliche Regelungskompetenz, um unkompliziert über Sperrzeitverkürzungen entscheiden zu können." Während man einerseits das Wirtshaussterben beklage, verhindere man andererseits Gegenmaßnahmen, kritisiert Arnold. Es fehle somit ein landespolitisches Bekenntnis für das Miteinander in lebendigen und attraktiven Innenstädten.

Er führt weiterhin an, dass die bestehende Festlegung des Bewirtungsstopps bei Freischankflächen auf 22 Uhr nicht mehr den heutigen Freizeitgewohnheiten entspräche und zudem die gastronomische und wirtschaftliche Entwicklung schädige. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, indem in Anlehnung an die Bayerische Biergartenverordnung die Staatsregierung eine gesetzliche Regelung erlässt, die es den Kommunen ermöglicht, für gastronomische Freischankflächen als Tageszeit die Zeit von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr festzulegen. Diese alte Forderung der SPD wird demnächst in einem neuen Antrag in den Landtag eingebracht werden.

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