Gewässerverunreinigung: Staatsregierung bekommt Quittung für Untätigkeit!

05. Mai 2016

Mangelhafter Gewässerschutz - Europäische Kommission leitet letzte Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein

Die Gewässerqualität in Bayern verschlechtert sich dramatisch. Waren im Jahr 2009 noch rund 22 Prozent aller bayerischen Oberflächengewässer in einem "guten ökologischen Zustand", traf dies Ende 2015 auf nur mehr 15 Prozent zu. Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Harry Scheuenstuhl warnt eindringlich: "Eine derartige Verschlechterung in weniger als 7 Jahren, obwohl Verbesserung gefordert und angezeigt ist, ist mehr als besorgniserregend. Man kann sich vorstellen, wie diese Entwicklung weitergeht". Die Untätigkeit der Staatregierung hat neben ökologischen auch finanzielle Konsequenzen: Die EU-Kommission hat aufgrund der staatlichen Versäumnisse die dritte Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet.

Auch um unser Grundwasser ist es nicht sonderlich gut bestellt. Bereits jetzt erfüllen rund 32 Prozent des bayerischen Grundwassers die Anforderungen eines "guten Zustands" im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht. Laut einer Prognose des Landesamtes für Umweltschutz (LfU) wird sich die Situation bis 2021 noch einmal deutlich verschlechtern. Dann werden fast 40 Prozent des bayerischen Grundwassers belastet sein. Hauptverschmutzer ist dabei das in der Landwirtschaft eingesetzte Düngemittel Nitrat. Bereits seit geraumer Zeit fordert die SPD im Landtag eine Verbesserung des Gewässerzustands. "Staatsregierung und Umweltministerium bestätigten uns im Ausschuss des Landtags, dass es schlecht um unser Wasser bestellt ist und die CSU lehnt im gleichen Zug alle von uns eingebrachten Anträge für ein Mehr an Gewässerschutz ab. Diese Art der Blockadehaltung kann ich nicht nachvollziehen", zeigt sich Scheuenstuhl enttäuscht.

Hintergrund: Bis Ende des vergangenen Jahres (2015) sollte ein guter Gewässerzustand an allen Gewässern Bayerns, Deutschlands sowie den restlichen Staaten der EU erreicht sein. So will es die im Jahr 2000 beschlossene Europäische Wasserrahmenrichtlinie. Im Oktober 2013 leitete die EU die erste und 2014 die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens ein. Grund dafür sind nicht durchgeführte, aber dringend notwendige Umweltschutz-Maßnahmen, die zu einer Verringerung des Nitrateintrags in Gewässern führen. Gerade in jüngerer Zeit kam es zu wachsender Verunreinigung der Grund- und Oberflächengewässer. Nun hat die EU-Kommission in einem dritten Verfahren Klage gegen Deutschland erhoben. Verhandelt wird am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Es drohen Strafzahlungen im neunstelligen Bereich.

SPD-Antrag Wasserrahmenrichtlinie 16.03.2016 (PDF, 83 kB)

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