Modellbau-Untersuchungsausschuss: Vorsitzender Arnold missbilligt Fernbleiben von Hubert Haderthauer

02. Juni 2016

Zeuge Haderthauer handelt rechtswidrig - Missachtung des Parlaments und der bayerischen Verfassung

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Modellbau, Horst Arnold, missbilligt das Fernbleiben von Hubert Haderthauer, der heute (2. Juni) vor dem Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag geladen war und erklärt:

"Ich missbillige das rechtswidrige Verhalten des Zeugen Dr. Haderthauer. Wie jeder Zeuge wurde er ordnungsgemäß und fristgerecht geladen. Gemäß der Bayerischen Verfassung in Verbindung mit der Strafprozessordnung gilt im Untersuchungsausschuss das Öffentlichkeitsprinzip, das festlegt, in öffentlicher Sitzung zu tagen, mit der grundsätzlichen Folge, dass Erklärungen von Zeugen in der öffentlichen Sitzung abzugeben sind.

Über dieses Recht und damit auch seine Pflicht hat sich Dr. Haderthauer vorsätzlich hinweggesetzt und damit seine Missachtung gegenüber dem Bayerischen Parlament und der verfassungsmäßigen Ordnung zum Ausdruck gebracht. Er handelt damit vorsätzlich rechtswidrig. Der Untersuchungsausschuss ermittelt politisches Fehlverhalten. Immerhin ist Dr. Haderthauer auch wegen Vorgängen, die Gegenstand der Beweisaufnahme des Untersuchungsausschusses sind, rechtskräftig wegen versuchten Betruges und Steuerhinterziehung verurteilt worden.

Herr Dr. Haderthauer ist nach wie vor bayerischer Staatsbeamter, wenn auch wegen einem anhängigen Disziplinarverfahren vorläufig bei vollen Bezügen vom Dienst suspendiert. Auch vor diesem Hintergrund ist das Verhalten des Zeugen sehr kritisch zu sehen und spiegelt aus meiner Sicht mutmaßlich die tatsächliche Gesinnung des Zeugen wider.

Aus Verhältnismäßigkeitsgründen sieht der Ausschuss von gesetzlich zulässigen Zwangsmaßnahmen ab. Es bleibt der Öffentlichkeit und der Disziplinarbehörde vorbehalten, entsprechende Schlüsse aus dem Verhalten von Dr. Haderthauer zu ziehen.

Frau Christine Haderthauer ist "Betroffene" im Untersuchungsausschuss. Im Gegensatz zum Zeugen versetzt sie dieser Status in die Lage, jeder Sitzung des Untersuchungsausschusses beizuwohnen und zwar mit Fragerecht und Akteneinsichtsrecht. Von daher ist sie stets in Kenntnis des Sachstandes des Verfahrens. Der Termin wurde festgesetzt, um speziell aus dem Inbegriff der bislang durchgeführten Sitzungen und Erkenntnisse ihre Sichtweise der Dinge zu erläutern, bzw. darlegen zu lassen.

Auf das Recht, dies in öffentlicher Sitzung tatsächlich zu tun, hat sie verzichtet, obwohl sie sich im Vorfeld mit einer sechsseitigen Erklärung über ihren Rechtsanwalt zum Fragenkatalog geäußert hat. Das so erzeugte Bedürfnis nach maximaler Hinterfragung ist somit in öffentlicher Sitzung nicht zu erfüllen. Dies widerspricht den Grundsätzen der Aufklärung und der politischen Transparenz."

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