SPD verweigert Zustimmung zu neuem Verfassungsschutzgesetz

SPD verweigert Zustimmung zu neuem Verfassungsschutzgesetz

07. Juli 2016

SPD-Rechtsexperte Schindler: Gegen "Verpolizeilichung" des Verfassungsschutzes

Der heute (7. Juli) im Bayerischen Landtag verabschiedete CSU-Entwurf zur Neufassung des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes stößt auf harsche Kritik des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Franz Schindler: "Die CSU will dem Verfassungsschutz offenbar zum Geheimdienst machen. Sie streicht einfach das Trennungsgebot, also die Regelung, dass Polizei und Verfassungsschutz unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse haben und organisatorisch nicht zusammengefasst werden dürfen."

Schindler bemängelt darüber hinaus, dass der bayerische Verfassungsschutz auf die sogenannten Vorratsdaten zugreifen dürfen soll - im Gegensatz zum Bund und allen anderen Ländern. Außerdem sollen in Bayern, wiederum anders als im Bund, V-Leute auch dann dauerhaft eingesetzt werden dürfen, wenn es nicht um die Beobachtung gewaltbereiter Bestrebungen geht, also im Prinzip immer.

Die Befugnis zu heimlichen online-Durchsuchungen soll - erneut im Gegensatz zum Bund und den anderen Ländern - beibehalten werden, obwohl sie zur Erfüllung der Aufgaben des Verfassungsschutzes nicht erforderlich ist. Ferner will die Staatsregierung trotz der vor kurzem ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz auf eine Präzisierung des Schutzes des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, in den nicht eingegriffen werden darf, ebenso verzichten wie auf eine Neuregelung des Schutzes der Berufsgeheimnisträger.

Schindler warnt: "Die Tendenz geht eindeutig dahin, dem Staat mehr Befugnisse zum Eingriff in Grundrechte auch von unverdächtigen Personen zu verschaffen. Um den Terrorismus und rechtsextremistische Aktivitäten effektiver zu bekämpfen, wäre es sinnvoller, die Polizei besser auszustatten, als dem Verfassungsschutz auf dem Papier weitere Befugnisse einzuräumen."

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