Hochwassergeschädigte gleichberechtigt behandeln

Hochwassergeschädigte gleichberechtigt behandeln

08. Juli 2016

Je nach Schwere des Hochwassers gibt es unterschiedliche Finanzhilfen - SPD-Abgeordneter Scheuenstuhl fordert, den tatsächlichen Schaden als Maßstab für die Hilfsprogramme anzusetzen

Wie viel Hilfszahlungen ein Hochwasseropfer bekommt, ist von Landkreis zu Landkreis verschieden und bemisst sich nicht ausschließlich an den tatsächlichen Schäden am Haus oder an der Wohnung. Diese regional unterschiedliche Verteilung der Hochwasserfinanzhilfen ist ungerecht, findet der SPD-Abgeordnete Harry Scheuenstuhl und hat in einem Dringlichkeitsantrag eine Gleichbehandlung aller Hochwassergeschädigten gefordert. "Es darf nicht sein, dass durch unterschiedliche finanzielle Hilfen des Freistaates Betroffene, erster, zweiter oder gar dritter Klasse geschaffen werden", erklärt Scheuenstuhl. "Geschädigte im Landkreis Rottal-Inn erhalten beispielsweise einen Fördersatz von bis zu 100 Prozent. Geschädigte in Mittelfranken haben lediglich die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen bis 50.000 Euro zu bekommen."

Für die Entscheidung der Staatsregierung war die Einteilung in Schwere und Häufigkeit der Hochwässer maßgebend. "Das ist Unsinn", kritisiert Scheuenstuhl. "Für die Geschädigten spielt es keine Rolle, ob sie von einem Jahrtausendhochwasser oder einem 100-jährlichen Hochwasser heimgesucht wurden, wenn der Schaden der Gleiche ist. Hier muss die Staatsregierung Gerechtigkeit walten lassen und Anpassungen vornehmen!" Die Bewilligung der Hochwasserfinanzhilfen solle daher in allen betroffenen Gebieten in gleicher Art und Weise erfolgen. Maßgeblich für die Erteilung von Hilfen müsse das tatsächliche Schadensbild vor Ort sein, fordert der SPD-Politiker.

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