Telekommunikationsgesetz: Netzneutralität darf nicht aufgeweicht werden

Telekommunikationsgesetz: Netzneutralität darf nicht aufgeweicht werden

03. August 2016

SPD-Netzexpertin Karl: Alle Nutzer müssen einen gleichberechtigten Zugang zum Internet haben - keine Überholspur für finanzstarke Kunden

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Annette Karl hat die geplante Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kritisiert, die heute (03. August) von der Bundesregierung verabschiedet wird. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es Anbietern erlaubt ist, schnellere Leitungen im Internet zu instalieren und sich deren Nutzung von den Kunden teuer bezahlen zu lassen, solange sie nur darüber informieren. "Durch diese Regelung wird die Netzneutralität ad absurdum geführt", erklärt Karl. "Die Auskunftspflicht gegenüber den Kunden ist doch kein Kriterium, welches die Gleichheit und die Gerechtigkeit bezüglich des Zugangs zu schnellen Verbindungen wiederherstellt! Die Netzneutralität muss in jedem Fall erhalten bleiben, es darf keine Überholspur für finanzstarke Kunden geben. Lediglich Rettungsdienste sollten hier bevorzugt werden. Für alle anderen gilt: Gleichheit für alle!"

In dem neuen Gesetz müsse klar geregelt sein, dass kein kommerzielles Unternehmen für seine Inhalte Vorfahrt bekommt, wenn es dafür extra an die Netzbetreiber zahlt, unterstreicht Karl. "Ich appelliere an die Bundesregierung hier nachzubessern. Alle Menschen müssen das gleiche schnelle Internet zur Verfügung haben. Eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft muss in jedem Fall verhindert werden!"

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