Flechtheim-Klage: Rückgabe von Kunstwerken bedeutet Anerkennung von erlittenem Leid

Flechtheim-Klage: Rückgabe von Kunstwerken bedeutet Anerkennung von erlittenem Leid

06. Dezember 2016

Kulturpolitische Sprecherin Isabell Zacharias: Klage gegen Bayern ist Beweis der Untätigkeit bei Restitution von NS-Raubkunst

Die kulturpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Isabell Zacharias, sieht in der Klage der Flechtheim-Erben gegen den Freistaat Bayern und die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen einen erneuten Beweis für die Untätigkeit Bayerns bei der Wiederherstellung der ursprünglichen Besitzverhältnisse von NS-Raubkunst. "Restitution von NS-Raubkunst ist eine historische Verantwortung. Bei der Rückgabe von Kunstobjekten an die rechtmäßigen Besitzer beziehungsweise deren Erben handelt es sich auch um eine Anerkennung von erlittenem Unrecht und Leid", erklärt Zacharias.

Die SPD-Landtagsfraktion hatte wiederholt angemahnt, dass die Provenienzforschung in Bayern erheblich ausgebaut werden müsse, um die Herkunft von Kunstwerken zu klären. Bei den aktuellen Haushaltsberatungen hat die SPD zwei Änderungsanträge eingebracht, mit der Forderung nach insgesamt fünf Stellen für die Provenienzforschung bei den staatlichen und auch bei den nicht staatlichen Museen.

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