Keine Integration auf Augenhöhe - Zu wenig verbindliche Förderangebote
Das sogenannte „Integrationsgesetz“ der Staatsregierung behindert die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund statt sie zu fördern. Es ist ein Spaltungs- und Abschreckungsgesetz, das vor allem eines nicht will: Integration auf Augenhöhe. Es schafft damit sozialen Sprengstoff für die Zukunft.
Die CSU hat sich sehr lange geweigert, die Integration in Bayern überhaupt gesetzlich zu regeln und hat die Gesetzentwürfe der SPD aus den Jahren 2011 und 2015 abgelehnt. Angebote der SPD und anderer Fraktionen des Landtags, ein gemeinsames Integrationsgesetz zu erarbeiten, wurden ausgeschlagen. Die CSU hat sich aus Arroganz und Unwillen über Jahre geweigert, Integration ernst zu nehmen.
Der im Februar 2016 von der CSU vorgelegte Gesetzentwurf stößt nicht nur bei der Opposition im Landtag auf heftige Kritik: Kirchen und Wohlfahrtsverbände wie Diakonie und Caritas protestieren ebenso wie Gewerkschaften, die Vereinigung der bayerischen Wirtschft (vbw) und die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte (Agaby). Die kommunalen Spitzenverbände haben ebenso Einwände erhoben wie der Bayerische Jugendring. Das Fachgutachten der Politikwissenschaftlerin Petra Bendel und des Juristen Prof. Andreas Funke (beide Universität Erlangen) attestiert dem Gesetzesvorhaben ein völlig überkommenes Integrationsverständnis.
Das Gesetz trägt in keiner Weise dazu bei, Zusammenleben zu ermöglichen und Vorurteile zu beseitigen. Es spalte die Gesellschaft, so der einhellige Tenor.
Anliegen der SPD sind:
Die CSU verschließt sich Verbesserungen des Gesetzes und beteiligte sich kaum an den Debatten in den Ausschüssen des Parlaments. Ihr einziges Anliegen ist es, dass das Abschreckungsgesetz am 1. Januar 2017 in Kraft tritt.