CSU lehnt Zweidrittelmehrheit bei der Wahl der Verfassungsrichter und Ausschreibung von Spitzenpositionen in der Justiz ab

CSU lehnt Zweidrittelmehrheit bei der Wahl der Verfassungsrichter und Ausschreibung von Spitzenpositionen in der Justiz ab

24. Januar 2017

SPD-Rechtexperte Schindler: Spitzenämter in den Gerichtsbarkeiten und bei der Staatsanwaltschaft gehören prinzipiell ausgeschrieben

Die CSU-Fraktion hat in der heutigen (24. Januar) Plenarsitzung des Landtags einen erneuten Vorstoß der SPD-Fraktion abgelehnt, künftig die Richter des höchsten bayerischen Gerichts mit Zweidrittelmehrheit zu wählen. Im Gegensatz zu den Richtern des Bundesverfassungsgerichts genügt in Bayern die einfache Mehrheit, um als Präsident oder Richter am Verfassungsgericht gewählt zu werden. Die SPD bezweifelt nicht, dass diese Vorschrift verfassungsgemäß ist, hält sie aber aus rechts- und verfassungspolitischen Gründen für ungut.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler, betonte bei der Einbringung des Gesetzentwurfs, dass die SPD keinen Zweifel an der Qualifikation und Unabhängigkeit der bayerischen Verfassungsrichter habe und dass das Gericht hohes Ansehen und Vertrauen genieße. Dennoch wäre es gut, wenn die demokratische Legitimation durch das Erfordernis einer Zweidrittelmehrtheit weiter gestärkt würde. Hierfür ist eine Änderung der Bayerischen Verfassung erforderlich. Die SPD hofft, dass dieses Thema bei künftigen Verhandlungen der Landtagsfraktionen über Vorschläge zur Änderung der Verfassung Berücksichtigung findet.

Mit einem weiteren Gesetzentwurf wollen die Sozialdemokraten erreichen, dass künftig auch die Spitzenpositionen in der bayerischen Justiz, nämlich die Präsidenten der Oberlandesgerichte, die Generalstaatsanwälte und die Präsidenten der Fachgerichtsbarkeiten ausgeschrieben werden müssen. Bisher werden diese Positionen ohne Ausschreibung allein durch die Staatsregierung besetzt. Nach Ansicht des SPD-Rechtspolitikers Horst Arnold verstößt diese Regelung gegen das Transparenzgebot und ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß: "Wenn die CSU diesen Vorschlag ablehnt, müsse sie sich den Vorwurf gefallen lassen, über die Staatsregierung Einfluss auf die Besetzung der Spitzenpositionen nehmen zu wollen."

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