CETA-Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wirft verfassungsrechliche Fragen auf

CETA-Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wirft verfassungsrechliche Fragen auf

15. Februar 2017

Vorsitzender des Rechtsausschusses Schindler spricht von einem Paukenschlag

Mit der heutigen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, das Volksbegehren gegen CETA nicht zuzulassen, hat das höchste bayerische Gericht nach Ansicht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags, Franz Schindler, juristisches Neuland betreten. Die Entscheidung erzwinge geradezu eine vertiefende verfassungsrechtliche Diskussion.

"Die vom Verfassungsgerichtshof vorgebrachten Zweifel, ob eine landesgesetzliche Weisung gegenüber der Staatsregierung für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist aus meiner Sicht ein Paukenschlag. Gerade eine solche Regelung wurde ja 2013 nach gründlicher Prüfung auf Vorschlag des Landtags vom Volk in die Bayerische Verfassung aufgenommen", erklärt Schindler.

Die Entscheidung an sich, nämlich das Volksbegehren nicht zuzulassen, nannte der Rechtspolitiker bedauerlich, sie müsse aber natürlich akzeptiert werden. Wenig überzeugend sei aber die Argumentation, dass mit CETA keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen werden und deshalb keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich sei und folglich auch keine Bindung des Abstimmungsverhaltens der Staatsregierung im Bundesrat möglich sei.

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