Wohnungsbauförderung: Staatsregierung lässt Kommunen im Stich

Wohnungsbauförderung: Staatsregierung lässt Kommunen im Stich

20. Februar 2017

Nur etwa die Hälfte der versprochenen Wohnungen wurde 2016 gefördert - Wohnungsbau-Sprecher Lotte: Wichtige Säule des Wohnungspaktes wackelt

Die Staatsregierung lässt die Kommunen beim Bau von Mietwohnungen im Stich. Wie eine SPD-Anfrage ergab, wurden im vergangenen Jahr im Wohnungspakt Bayern lediglich 758 Wohnungen gefördert, versprochen waren mindestens 1500. "Mit der schlechten Förderung der Kommunen fehlt eine Säule des Wohnungspakts und damit wackelt auch der Wohnungspakt Bayern", erklärt der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Lotte.

Das kommunale Förderprogramm ist die zweite Säule und richtet sich an Gemeinden, vor Ort Wohnraum für einkommensschwache Personen und anerkannte Flüchtlinge zu schaffen. Das Vierjahresprogramm begann 2016 und ist mit 150 Millionen Euro jährlich ausgestattet.

Die SPD-Landtagsfraktion hatte die Staatsregierung bereits im März 2016 dazu aufgefordert, bei der zweiten Säule nachzubessern und insbesondere Rechtssicherheit zu schaffen, damit nicht nur Kommunen, sondern auch kommunale Wohnbaugesellschaften an dem Programm teilhaben können. Denn in vielen bayerischen Städten und Gemeinden gibt es kommunale Unternehmen, die zum Teil schon seit Jahrzenten im sozialen Wohnungsbau bzw. im Mietwohnungsbau tätig sind, die aber nicht in den Genuss des Wohnungspakts Bayern kommen. "Die neuen Zahlen bestätigen nun, dass wir mit unserer Forderung, den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern, absolut richtig lagen", fasst Lotte zusammen.

Die SPD-Fraktion fordert zudem bereits seit langem ein Beschleunigungs-Gesetz für den Wohnungsbau, um die Voraussetzungen für 100.000 Wohnungen pro Jahr zu schaffen. Mindestens 20.000 davon sollen öffentlich gefördert sein.

Die Anfrage und einen Antrag zur Förderung des kommunalen Wohnungsbaus finden Sie hier:

Anfrage zum Plenum (PDF, 79 kB)

Antrag Wohnungsbau in den Kommunen stärken (PDF, 205 kB)

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