Bayerns Schrottimmobilien - SPD erzielt Teilerfolg im Haushaltssauschuss

Bayerns Schrottimmobilien - SPD erzielt Teilerfolg im Haushaltssauschuss

23. Februar 2017

SPD-Abgeordneter Klaus Adelt beklagt dennoch: Der Groschen ist bei der CSU noch lange nicht gefallen

Im Fall der so genannten Schrottimmobilien (siehe hier) des Freistaats hat die SPD-Landtagsfraktion im heutige (23.02.2017) Haushaltsausschuss einen Teilerfolg erzielt. Der Ausschuss stimmte einem SPD-Berichtsantrag zu, mit dem geklärt werden soll, warum der Freistaat so viele Häuser erbt. Darüber hinaus sieht die CSU aber keinen Handlungsbedarf: Weder auf einen Prüfantrag, inwieweit man die Nachlassimmobilien den jeweiligen Kommunen möglichst günstig überlassen könnte, konnte man sich einigen, noch auf einen Antrag, der den Staatsbetrieb dazu verpflichtet hätte, die betroffenen Kommunen über den Erwerb und Verkauf zu informieren. Der SPD-Abgeordnete Klaus Adelt sagte dazu: "Wir reden gegenwärtig von über 3000 Immobilien, größtenteils Schrotthäuser, und die CSU tut so, als sei alles in bester Ordnung. Der Groschen ist noch nicht gefallen.“

Hintergrund: Wird ein Erbe auf ein Haus ausgeschlagen, beispielsweise weil es stark sanierungsbedürftig oder mit einer Hypothek belastet ist, geht es in den Besitz des Freistaates über. Der Freistaat kam auf diese Weise in den letzten zehn Jahren in den Besitz von fast 6000 Nachlassimmobilien. Der Großteil bleibt da auch, wie der SPD-Kommunalexperte herausgefunden hat. Der staatseigene Betrieb, "Immobilien Freistaat Bayern" tut sich schwer damit, sein Erbe wieder loszuwerden. Insgesamt besitzt der Freistaat gegenwärtig 3037 Nachlassimmobilien, teils unbebaute Grundstücke, vor allem aber Schrottimmobilien, die das Wohnumfeld in Mitleidenschaft ziehen.

Für Adelt ein Unding: „Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Millionen in die Hand nehmen, um unsere Ortskerne mit Mitteln des Städtebaus und der Dorferneuerung zu sanieren und auf der anderen Seite seelenruhig zuschauen, wie staatseigene Schrottimmobilien vor sich hingammeln“. Denn an den besagten Häusern nimmt der Freistaat als Eigentümer grundsätzlich keine baulichen Veränderungen vor, es sei denn die Verkehrssicherheitspflicht macht das erforderlich. Häufig steht auch die Hypothek im Weg. Adelt verwundert das: „Warum streichen die Banken nicht einfach die Grundschulden, wenn keiner mehr da ist, von dem sie diese eintreiben könnten? Das erschwert doch nur unnötigerweise den Verkauf.“

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