Lohngerechtigkeit: CSU missachtet Bayerische Verfassung

Lohngerechtigkeit: CSU missachtet Bayerische Verfassung

09. März 2017

Frauenpolitische SPD-Sprecherin Müller: Lohnlücke zwischen Mann und Frau nicht hinnehmbar

Nach Angaben des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration liegt die Lohnlücke in Deutschland bei 21 Prozent, in Bayern gar bei 25 Prozent. Dennoch lehnte die CSU-Mehrheit heute (9. März) im Landtag den Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion für die gesetzliche Regelung zur Lohngerechtigkeit zwischen Mann und Frau ab. Die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Ruth Müller ist fassungslos: "Gerade einmal wenige Stunden nach dem Weltfrauentag tritt die CSU die Gleichstellung von Mann und Frau mit Füßen. Es geht schlichtweg nicht an, dass Frauen hier auch weiterhin das Nachsehen haben."

Die Lohnunterschiede fielen auch dann nicht weg, wenn man strukturelle Nachteile für Frauen wie etwa aufgrund von Unterbrechungen der Erwerbsbiographie durch Erziehungszeiten und schlechteren Rahmenbedingungen für "typische" Frauenberufe außer Acht lässt, tritt die Landshuter Abgeordnete der Schönrednerei und Relativierung dieses Missstandes durch die CSU entgegen. Sie betont die langfristigen Folgen: "Die ungerechtfertigte geringere Entlohnung führt am Ende eines Erwerbslebens bei den Frauen zu niedrigeren Renten und erhöht so die Gefahr weiblicher Altersarmut."

Müller erinnert die CSU an die Vorgabe der Bayerischen Verfassung - "Männer und Frauen erhalten für gleiche Arbeit den gleichen Lohn" (Artikel 168, Absatz 1): "In einem modernen Bayern müssen wir uns endlich auf den Weg machen, Lohngerechtigkeit herzustellen, damit die Unterschiede im Einkommen und in der Rente ausgeglichen werden."

Die Bundesregierung hat jüngst einen Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit von Frauen und Männern beschlossen, der vorsieht, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern einen individuellen Rechtsanspruch auf Informationen erhalten sollen, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen bezahlt werden. Zudem sollen größere Unternehmen regelmäßige Prüfverfahren zur Lohngleichheit durchführen.

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