CSU schützt Raubgräber: SPD-Gesetzentwurf zum Erhalt wertvoller archäologische Funde wird abgelehnt

CSU schützt Raubgräber: SPD-Gesetzentwurf zum Erhalt wertvoller archäologische Funde wird abgelehnt

06. April 2017

Archäologische Schätze wie Münzen, Vasen oder Statuen müssen auch in Zukunft nicht gemeldet und abgegeben werden

Die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag hat in der heutigen (25.04.2017) Plenardebatte einen SPD-Gesetzentwurf zum Schutz archäologischer Schätze abgelehnt. Die SPD-Fraktion wollte mit der Änderung des Denkmalschutzgesetztes erreichen, dass gefundene Schätze automatisch in den Besitz des Freistaates übergehen. "Dass die CSU diesen überaus sinnvollen Gesetzentwurf abgelehnt hat, zeigt in aller Deutlichkeit, dass hier mal wieder nach dem Parteibuch und nicht nach Vernunft abgestimmt wurde", schimpft die SPD-Abgeordnete Helga Schmitt-Bussinger, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. "Es gibt wirklich keinen vernünftigen Grund, die bisherige Regelung beizubehalten."

Das geltende Gesetz sieht vor, dass archäologische Schatzfunde, sofern der ursprüngliche Besitzer nicht mehr ermittelt werden kann, zur Hälfte in den Besitz des Finders und zur Hälfte in den Besitz des Eigentümers des Fund-Grundstückes übergehen (Hadrianische Teilung). "Bayern ist das einzige Bundesland mit solch einer Regelung", erklärt Schmitt-Bussinger. "Selbst Raubgräber erwerben somit ein hälftiges Eigentum. Der wirtschaftliche Anreiz zur Suche von Bodendenkmälern hat etwa zur Folge, dass Denkmäler zerstört und unterschlagen werden. Außerdem werden sie der Öffentlichkeit entzogen, wenn sie in private Hand übergehen."

Außer Bayern haben alle Bundesländer in ihrem Denkmalschutzgesetz die Regelung eines so genannten "Schatzregals" aufgenommen. Demnach müssen Funde den Denkmalämtern gemeldet und abgegeben werden. Die Finder erhalten in einigen Bundesländern einen angemessenen Finderlohn. So wird die Attraktivität ungenehmigter Raubgrabungen vermindert und der Schutz der Denkmäler gestärkt.

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