Nach Gerichtsurteil zu Arbeitsverboten: SPD fordert Staatsregierung zu Kurskorrektur auf

Nach Gerichtsurteil zu Arbeitsverboten: SPD fordert Staatsregierung zu Kurskorrektur auf

07. April 2017

Flüchtlingspolitikerin Weikert: Richterspruch ist eine gute Nachricht für Geflüchtete, aber auch für Betriebe und Ehrenamtliche

Die asyl- und flüchtlingspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Angelika Weikert begrüßt das Urteil des Münchner Verwaltungsgerichts, mit dem das Arbeitsverbot gegen einen Geflüchteten aus Afghanistan aufgehoben wurde. „Das ist eine gute Nachricht für alle Geflüchteten aus Afghanistan, die lernen, arbeiten und sich hier bei uns integrieren. Vor allem aber auch für die Betriebe, die sie ausbilden und einstellen wollen, und für alle Helferinnen und Helfer, die in den letzten Monaten oft mit ihnen hoffen und bangen mussten“, freut sich Weikert.

Demnach darf die Bleibeperspektive bei Afghanen nicht als Kriterium für die Erteilung einer Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis herangezogen werden. Die entsprechenden Weisungen aus dem bayerischen Innenministerium seien überholt. Die Landtags-SPD hatte die Staatsregierung in den vergangenen Monaten bereits mit mehreren Anträgen dazu aufgefordert, die Weisungen zu überarbeiten.

Weikert erklärt: „Die CSU hat mit ihren zweifelhaften Arbeitsverboten und den Abschiebedrohungen gegen Afghanen monatelang Chaos gestiftet und Angst verbreitet. Jetzt hat ein Gericht erfreulicherweise Klarheit geschaffen. Das Innenministerium muss nun schleunigst nachbessern!“

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