Für ein besseres Bayerisches Krebsregistergesetz

14. Mai 2017

Sicherheit der Patientendaten und Privatsphäre ist noch nicht gewährleistet. Zahlreiche Mängel im Gesetzentwurf der Staatsregierung. Weitere Inistiativen im Landtag: Traumatherapie für Flüchtlinge, Irreführende Werbung für sogenannte „Kinderlebensmittel“ verbieten, Umsetzung der Gesundheitsregionplus, Finanzierung und Ausbildung von Assistenzhunden.

Am 1. April 2017 ist das Bayerische Krebsregistergesetz in Kraft getreten. Mit dem flächendeckenden Ausbau der klinischen Krebsregistrierung sollen Versorgungsstrukturen geschaffen, die Früherkennung sowie die onkologische Versorgung weiter verbessert und eine effektive Qualitätssicherung ermöglicht werden. Mit ihrem Gesetz will die Staatsregierung die bereits existierenden sechs epidemiologischen Krebsregister als Regionalzentren eines gesamtbayrischen, integrierten klinisch-epidemiologischen Krebsregisters etablieren.

Download: Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Bayerisches Krebsregistergesetz

Insgesamt unterstützt die SPD-Landtagsfraktion den Ausbau des klinischen Krebsregisters. Es kann dazu beitragen, Krebserkrankungen besser zu erforschen. Immerhin sind diese die zweithäufigste Todesursache in Deutschland.

Doch das Recht der Betroffenen auf Privatsphäre darf hierbei nicht verletzt werden. So wird aus der Möglichkeit, sich ins Register aufnehmen zu lassen, eine Verpflichtung. Der Patient muss nun langwierig widersprechen, falls er dies nicht möchte. Zudem beinhaltet der Gesetzesentwurf der Staatsregierung keine Ausführungsverordnung, was einer Blankovollmacht bei dem Umgang mit Patientendaten gleichkommt. Gerade bei Gesundheitsdaten von so großer Brisanz müssen die Betroffenen sicher sein können, dass nichts über sie persönlich nach draußen dringt.

Das mahnte auch der bayerische Datenschutzbeauftragte zu Recht an. Die Sorge der SPD-Fraktion um die Sicherheit der Patientendaten wurde auch mit entsprechenden Anträgen zum Ausdruck gebracht:

Verordnung zum Krebsregistergesetz vorlegen!
Bei den Beratungen des Bayerischen Krebsregistergesetzes sowohl im Ausschuss als auch im Bayerischen Landesgesundheitsrat wurden von den verschiedensten Seiten erhebliche Bedenken geäußert. Unter anderem hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz im Ausschuss für Gesundheit und Pflege am 31. Mai 2016 festgestellt, das Gesetz sei nicht abschließend zu beurteilen, solange eine Verordnung nicht vorliege. Ebenso monierte er bei der Beratung im Bayerischen Landesgesundheitsrat fehlende Transparenz und Normenklarheit. Ohne die Verordnung zu kennen, stellt der Landtag als Gesetzgeber der Staatsregierung eine Blankovollmacht für wesentliche Regelungsbereiche aus, was immense Risiken für die Sicherheit und Vertraulichkeit von Patientendaten zur Folge hat. Deswegen wurde die Staatsregierung mit diesem Antrag aufgefordert, dem Landtag noch vor der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs für ein Bayerisches Krebsregistergesetz die hierzu geplanten Verordnungen vorzulegen. Der Dringlichkeitsantrag wurde im Plenum abgelehnt.
Im Wortlaut zum Download: Verordnung zum Krebsregistergesetz vorlegen!

Für ein verbessertes Krebsregistergesetz
Die Staatsregierung wurde mit diesem Antrag aufgefordert, ihren Gesetzentwurf für ein Bayerisches Krebsregistergesetz (Drs. 17/12630) zurückzuziehen und einen überarbeiteten Neuentwurf vorzulegen. Die in der Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege am 8. November 2016 von Sachverständigen geäußerten Bedenken gegenüber dem Gesetzentwurf der Staatsregierung sind derart schwerwiegend und grundlegend, dass ihnen mit bloßen Änderungen nicht Rechnung getragen werden konnte. Stattdessen forderten wir, einen neuen Entwurf für ein Bayerisches Krebsregistergesetz vorzulegen. Unser Dringlichkeitsantrag wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt und in Folge der Gesetzesentwurf in unveränderter Form verabschiedet.
Im Wortlaut zum Download: Für ein verbessertes Krebsregistergesetz

Weitere gesundheitspolitische Initiativen der BayernSPD-Landtagsfraktion:

Traumatherapie für Flüchtlinge
Die Flucht aus Kriegs- und Krisengebieten führt bei den Geflüchteten nicht nur zu körperlichen Wunden, sondern zeigt sich auch durch Traumatisierungen und psychologischen Therapiebedarf. Deswegen wurde die Staatsregierung aufgefordert, dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege über die Situation der Therapie für traumatisierte Flüchtlinge und Asylbewerberinnen bzw. -bewerber zu berichten. Es sollte aufgezeigt werden, welche Organisationen mit der Therapie von traumatisierten Flüchtlingen beauftragt wurden. In diesem Zusammenhang, sollte auch ermittelt werden, welche Organisationen finanzielle Unterstützung durch die Staatsregierung erhalten und nach welchen Kriterien die Auswahl und die Sicherstellung der Qualifikation des Personals erfolgt.
Zudem sollte eine Beurteilung der Organisationen Refugio und Exilio e.V. erfolgen. Letztere sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, gemeinnützige und privatwirtschaftliche Interessen nicht ausreichend zu trennen. Unser Antrag wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt.
Im Wortlaut zum Download: Traumatherapie für Flüchtlinge

Umsetzung der Gesundheitsregionplus Mit den Gesundheitsregionenplus möchte das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege laut eigener Aussage die medizinische Versorgung und die Prävention im Freistaat Bayern verbessern. Damit dies wirklich gelingt und Lehren aus ähnlichen Projekten wie „Gesundheitsregionen“ oder „Gesunder Landkreis – Runde Tische zur Gesundheitsförderung“ gezogen werden können, ist eine transparente und effiziente Durchführung der Gesundheitsregionenplus unerlässlich. Deswegen wurde die Staatsregierung mit diesem Antrag aufgefordert, dem Ausschuss für Gesundheit und Pflege umfassend Bericht über die Umsetzung des Programms zu erstatten. Die genauen Fragestellungen des Antrags, dem im zuständigen Ausschuss einstimmig zugestimmt wurde, im Wortlaut:
Umsetzung der Gesundheitsregionen*plus

Finanzierung und Ausbildung von Assistenzhunden
Die UN-Behindertenrechtskonvention sichert jedem Menschen mit Behinderung die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu. Dazu gehören Mobilität und die Unabhängigkeit, sich die eigene Arbeit, Freizeit und Lebensweise frei zu gestalten. Assistenzhunde leisten vielen Menschen wichtige Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags. Die Einsatzmöglichkeiten der tierischen Helfer sind vielseitig und reichen von der Früherkennung bevorstehender Anfälle über die Hilfe bei motorischen oder sensorischen Einschränkungen bis hin zur Unterstützung bei psychischen Behinderungen.
Der Einsatz von Assistenzhunden hat grundsätzlich auch das Potenzial, Kosten durch menschliche Pflege, Betreuung oder Assistenz einzusparen. Anders als Blindenführhunde werden die Kosten für Assistenzhunde aber bisher nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem anderen Sozialversicherungsträger übernommen. Für ihre Ausbildung, Haltung und den Zutritt in öffentlichen Bereichen fehlen bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen. Deswegen haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die Regelung der Ausbildung, des Einsatzes und der Finanzierung von Assistenzhunden einzusetzen. Der Antrag erhielt im Ausschuss für Gesundheit und Pflege von der Regierungsmehrheit keine Zustimmung. Der Antragstext:
Finanzierung und Ausbildung von Assistenzhunden

Irreführende Werbung für sogenannte „Kinderlebensmittel“ verbieten
Die Frage, ob Kinder Kinderlebensmittel brauchen, wird im „Bayerischen Verbraucherportal“ – einer Homepage des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz – mit einem klaren Nein beantwortet: „Kinderlebensmittel bringen weder einen zusätzlichen Nutzen noch stellen sie eine gleichwertige Alternative für herkömmliche Lebensmittel dar.“ Insbesondere den Zusatz verschiedener Zuckerformen schätzt das „Bayerische Verbraucherportal“ als problematisch ein. Bestimmte Lebensmittel erwecken den Anschein, „gesund“ zu sein, appellieren aber vor allem an den kindlichen Appetit auf Süßes und sind somit alles andere als gesundheitsförderlich. So enthalten viele Frühstücksflocken für Kinder in einer einzigen Portion von 100g annähernd die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Jugendliche empfohlene Tagesdosis. Übermäßiger Konsum von stark zuckerhaltigen Lebensmitteln wie Limonaden oder Schokoriegeln fördert die Bildung von Karies und ist ein Risikofaktor für Übergewicht.
Als Folge können kindliche Adipositas und im Erwachsenenalter Erkrankungen wie Diabetes auftreten. Insgesamt sind in Deutschland 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen von 3 bis 17 Jahren übergewichtig und 6,3 Prozent leiden unter Adipositas. Eine gesetzliche Regelung irreführender Werbung für Lebensmittel, die vor allem von Kindern konsumiert werden, ist unter präventiven Gesichtspunkten dringend geboten. Die Staatsregierung wurde daher aufgefordert, sich über eine Initiative im Bundesrat für ein Verbot von irreführender Werbung für Lebensmittel einzusetzen, die vor allem von Kindern konsumiert werden. Insbesondere soll die Bewerbung von Lebensmitteln, denen künstlich Zucker zugesetzt wurde, als „Kinderlebensmittel“ untersagt werden. Der Antrag erhielt im federführenden Ausschuss von der Regierungsmehrheit keine Zustimmung. Nähere Informationen dazu:
Irreführende Werbung für sogenannte „Kinderlebensmittel" verbieten

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