Staatsregierung muss Fehler bei der Mietpreisbremse ausbügeln

Staatsregierung muss Fehler bei der Mietpreisbremse ausbügeln

22. Juni 2017

Wohnungspolitischer Sprecher Lotte: Es ist nicht hinnehmbar, dass die Umsetzung nicht funktioniert

Der wohnungspolitische Sprecher Andreas Lotte fordert die Staatsregierung auf, die landesrechtliche Verordnung zur Mietpreisbremse umgehend rechtssicher zu gestalten. „Der Schutz der Mieterinnen und Mieter hat für uns oberste Priorität und wir haben daher lange für eine wirksame Mietpreisbremse zur Begrenzung des Mietanstiegs in München und Bayern gekämpft. Wir wollen nicht hinnehmen, dass die Staatsregierung die Umsetzung nicht hinbekommt", erklärt Lotte. Justizminister Bausback hatte in der Plenardebatte zur Mietpreisbremse am 8. Mai 2015 gesagt: "Nur auf der Grundlage solider und aktueller Daten kann eine passgenaue Festlegung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt und damit eine rechtssichere Umsetzung gelingen." Lotte stellt fest: "Genau das ist auch nach zwei Jahren nicht passiert."

Lotte kündigt dazu einen Antrag an, in dem er fordert, bei der Novellierung der Landesverordnung des Bundesgesetzes vor allem präzise zu begründen, warum einzelne Städte und Gemeinden unter die Mietpreisbremse fallen. Die Staatsregierung muss Kriterien einführen, die es allgemein nachvollziehbar machen, für welche Städte und Gemeinden die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt. „Die Auswahl der Städte darf nicht wie bisher willkürlich gesetzt werden, sondern muss anhand objektiver Kriterien erfolgen“, fordert der SPD-Wohnungspolitiker. Er befürchtet, dass die Mietpreisbremse insgesamt kippt, sollte die Staatsregierung nicht schnell handeln.

Das Amtsgericht München hat in seinem Urteil vom 21. Juni 2017 in einem Fall die Mietpreisbremse für München für ungültig erklärt. Dem Urteil zufolge ist die Mieterschutzverordnung des Freistaats Bayern für München wegen unklarer Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt nicht anwendbar. Die Kritik des Gerichtes richtet sich dabei explizit an die Staatsregierung.

Teilen