Polizeieinsatz in Nürnberg: Abschiebung aus der Schule nur in absoluten Ausnahmefällen!

Polizeieinsatz in Nürnberg: Abschiebung aus der Schule nur in absoluten Ausnahmefällen!

05. Juli 2017

SPD-Innenpolitiker Paul Wengert: Schulgebäude müssen ein besonders geschützer Raum bleiben - Gewalt gegen Polizei inakzeptabel

Schulen sind ein besonders geschützter Raum und dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen von der Polizei für Einsätze aufgesucht werden. Darauf hat der Innenexperte der SPD-Landtagsfraktion Paul Wengert im heutigen (05.07.2017) Innenausschuss des Landtages hingewiesen. Anlass war ein Bericht des Inspekteurs der Bayerischen Polizei über den Polizeieinsatz bei der geplanten Abschiebung eines jungen Afghanen in Nürnberg Ende Mai.

"Abschiebungen von Schülern oder andere Polizeieinsätze, die Schüler betreffen, dürfen in Schulen nur durchgeführt werden, wenn es wirklich gar keine Alternative gibt!" Er sei froh, dass der Inspekteur der Bayerischen Polizei das im Ausschuss bekräftigt habe. Danach sollen Polizeibeamten nicht selber in die Klassenräume gehen, sondern die Schulleitung bitten, die entsprechende Person aus dem Unterricht zu holen, wie das in Nürnberg auch geschehen sei.

"Für die Solidaritätsbekundungen der Mitschüler habe ich Verständnis und bin froh, dass es zu keiner Gewalt aus der Schulfamilie heraus gekommen ist und daher auch gegen keinen Schüler ermittelt wird. Absolut kein Verständnis habe ich aber für die massiven Gewalttätigkeiten der außerschulischen Beteiligten offensichtlich aus der linksautonomen Szene in Nürnberg", erklärte Wengert. Das Gewaltmonopol stehe ausschließlich dem Staat zu. "Gewalt gegen Polizeibeamte ist absolut inakzeptabel", unterstreicht der Innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

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