Dringlichkeitsantrag der SPD: Rechtsanspruch auf Betreuung in Grundschule aus dem Unions-Wahlprogramm

Dringlichkeitsantrag der SPD: Rechtsanspruch auf Betreuung in Grundschule aus dem Unions-Wahlprogramm

05. Juli 2017

Fraktionsvizin Simone Strohmayr will CSU zum Schwur zwingen

Die SPD-Fraktion widmet ihren Dringlichkeitsantrag für das morgige Landtagsplenum einer erfreulichen Passage aus dem gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU. Konkret geht es um den „Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter“.

Da dies in bayerischer Verantwortung umgesetzt werden könnte und es nicht notwendigerweise eine Regelung auf Bundesebene braucht, beantragt die SPD-Landtagsfraktion: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, den Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für bayerische Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter unverzüglich einzuführen.“ Und zwar „ohne weiteren Zeitverzug“.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Simone Strohmayr betont: „Eigentlich kann sich die CSU diesem Antrag nicht verweigern. Schließlich wird sie ja wohl nicht riskieren wollen, ihre Wahlversprechen bereits jetzt zu brechen. Aber mal sehen, ob sie nicht doch noch irgendwelche konstruierten Gründe findet, um uns nicht zustimmen zu müssen. Wir würden uns freuen, wenn es bei der CSU tatsächlich zu einem Meinungsumschwung käme. Im April hatte die Mehrheitsfraktion leider noch unseren entsprechenden Gesetzentwurf im Landtag abgelehnt."

Die Bildungspolitikerin Strohmayr erläutert: „Durch den neuen Rechtsanspruch helfen wir jungen Familien, Arbeit und Familie besser miteinander zu verbinden. Derzeit ist es oft so, dass die Situation für die Familien mit dem Übertritt in die Schule ungeheuer kompliziert wird. In den Kitas gab es eine flächendeckend geregelte und verlässliche Betreuung bis zum Abend. Für Schulkinder fehlt dieses Angebot bislang. Um Familien wirksam zu entlasten, ist die bedarfsgerechte Betreuung von Kindern auch im Grundschulalter absolut notwendig."

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